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praktischArzt » Magazin » Ärztekammern: An die Mitgliedschaft denken.

Ärztekammern: An die Mitgliedschaft denken.

Ärztekammern: An die Mitgliedschaft denken.

Examen bestanden? Approbation beantragt? Herzlichen Glückwunsch!
Eine Sache gibt es aber jetzt noch, an die ihr unbedingt denken solltet: Mitglied bei der für euch zuständigen Ärztekammer werden. Die Mitgliedschaft ist in Deutschland für jeden Mediziner Pflicht.
Mancherorts wird man anhand der Adresse, die man für den Versand der Approbationsurkunde angegeben hat, direkt eingruppiert. An anderen Orten muss man sich noch selbst darum kümmern. Also: Los geht’s!

Antrag auf Mitgliedschaft

Für den Antrag auf Mitgliedschaft braucht ihr das Zeugnis über den letzten Abschnitt der ärztlichen Prüfung, eure Approbationsurkunde, euren Personalausweis und (falls schon vorhanden) eure Promotionsurkunde.
Wenn ihr den Antrag postalisch einsendet, sind mal wieder beglaubigte Kopien fällig. Wenn ihr Glück habt und es in eurer Nähe ein Büro der Landesärztekammer (LÄK) gibt, reicht es meist, Originale und Kopien mitzubringen.

Arztausweis gleich mit beantragen

Ganz wichtig: Wenn ihr den Arztausweis gleich mit beantragen wollt, legt unbedingt noch ein aktuelles Passbild bei. Den Ausweis gibt es nur über die LÄK und verschafft euch einige Bequemlichkeiten: Damit könnt ihr auch ohne Rezept verschreibungspflichtige Medikamente in der Apotheke erhalten.
Etwa 2-4 Wochen dauert das Ganze, dann solltet ihr euren brandneuen Arztausweis in den Händen halten und Mitglied bei der für euch zuständigen Ärztekammer sein.

Aufgaben einer Ärztekammer

Und was ist nun die Aufgabe einer Ärztekammer? Ärztekammern verstehen sich als Spitzenorganisation der ärztlichen Selbstverwaltung. Sie fungieren als Qualitätskontrolle des ärztlichen Berufsstandes, indem sie die Aufsicht über die Ärzte ihres Bereichs und fördern die ärztliche Aus- und Weiterbildung. Sie überwachen die Berufsausübung und stellen die Weiterbildungsordnung. Darüber hinaus nehmen sie Mediatorfunktion bei Streitigkeiten unter Ärzten oder zwischen Arzt und Patient ein, errichten Ethikkommissionen, erstellen ärztlichen Statistiken und stellen das ärztliche Versorgungswerk für Ärzte und deren Familien. Darüber hinaus engagieren sie sich in der Gesundheitspolitik. Also: Nichts wie ran an den Antrag!

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Redaktion
pA Medien Gmbh
pA Medien Gmbh
Redaktionsteam
Veröffentlicht am: 01.03.2016
Themen: Alle Themen, Assistenzarzt/-ärztin, Medizinstudium
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