praktischArzt » Blog » Röntgen – Gründe, Ablauf, Röntgenbilder, Risiken, Kosten
Röntgenstrahlen machen das Innere des Körpers sichtbar. Seit dem Wilhelm Conrad Röntgen die nach ihm benannte Strahlung im späten 19. Jahrhundert entdeckt hat, gehört das Röntgen zu den wichtigsten bildgebenden Verfahren in der Medizin. Ärzte können Knochen, Gefäße und Organe betrachten, ohne den Körper zu öffnen. Wann wird ein Röntgenbild angewendet und wie läuft das Verfahren ab? Wie entstehen Röntgenbilder und welche Risiken birgt die Röntgenstrahlung?
Inhalt
Röntgenstrahlung entsteht, wenn zwischen zwei elektrisch geladenen Polen, der Kathode und der Anode, eine große Spannung entsteht. Die dabei freigesetzte Energie wird zum Teil in Form von Strahlung abgegeben. Diese Strahlung kann Gewebe durchdringen. Das entdeckte der deutsche Physiker Wilhelm Conrad Röntgen am 8. November 1895.
Er experimentierte mit einer fast luftleeren Kathodenstrahlröhre aus Glas. Hinter der Röhre spannte er einen Fluoreszenzschirm ab. Obwohl er die Röhre mit Pappe abgedeckt hatte, konnten die Strahlen sie durchdringen und bildeten ein zufällig auf dem Tisch liegendes Objekt auf dem Schirm ab.
Röntgen untersuchte die unsichtbare Strahlung weiter und verfasste seine erste schriftliche Mitteilung „Über eine neue Art von Strahlen“. Am 28. Dezember 1895 übergab er sein Papier der Physikalisch-Medizinischen Gesellschaft zu Würzburg. Am 23. Januar des Folgejahres stellte er seine Entdeckung erstmals der Öffentlichkeit vor.
Die Bedeutung der Röntgenstrahlen für die Medizin wurde schnell offensichtlich: Die Strahlung dringt durch Körpergewebe, wird aber je nach Dichte des Gewebes unterschiedlich stark abgeschwächt. So lassen sich Organe und Knochen betrachten, ohne dass der Arzt den Körper öffnen muss. Damit ohne Verzögerung entsprechende Röntgenapparate entwickelt werden konnten, verzichtete Röntgen darauf, seine Entdeckung patentieren zu lassen. Carl Heinrich Florenz Müller entwickelte zusammen mit Medizinern die wassergekühlte Anode für Röntgensysteme. Wilhelm Conrad Röntgen erhielt im Jahr 1901 den Nobelpreis für Physik.
Der Entdecker der Röntgenstrahlen hat dem Verfahren auch seinen Namen geliehen. In der Medizin bezeichnet man das Röntgen auch als Radiographie. Die in der Röntgentechnik und Interpretation der Röntgenbilder geschulten Ärzte sind die Radiologen (Facharzt für Radiologie).
Vor der Anfertigung eines Röntgenbildes müssen die zu untersuchenden Körperstellen in der Regel entkleidet werden. Schmuck, Piercings und andere Metallgegenstände sind zu entfernen, da sie Bildstörungen hervorrufen. Strahlungsempfindliche Organe wie Geschlechtsorgane werden durch eine Bleischürze geschützt. Besonders dichte Stoffe wie Blei kann die Strahlung nämlich nur zu einem sehr geringen Teil durchdringen. Anschließend stellt, legt oder setzt sich der Patient zwischen die Röntgenröhre und den Detektor. Die Aufnahme dauert nur wenige Sekundenbruchteile. Der Patient muss währenddessen absolut stillhalten, damit das Bild nicht verwackelt. Beim klassischen Röntgen werden die Aufnahmen entweder auf einem fluoreszierenden Schirm oder auf speziellen Röntgenfilm sichtbar. Bei der digitalen Radiografie werden dagegen Phosphorplatten oder elektronische Sensoren verwendet, um das Röntgenbild sichtbar zu machen.
Häufig werden mehrere Aufnahmen aus verschiedenen Einfallswinkeln angefertigt. So können Radiologen die Körperstrukturen aus verschiedenen Perspektiven betrachten und Verletzungen oder Gewebeveränderungen besser beurteilen.
Röntgenbilder zeigen die Ergebnisse der radiologischen Untersuchung.
Körpergewebe mit geringer Dichte, wie beispielsweise Organe und Muskeln, schwächt die Röntgenstrahlen kaum ab. Die Strahlung erreicht in hoher Dosis den Detektor, das Körpergewebe erscheint dunkel.
Dichteres Gewebe wie Knochen schwächt die Röntgenstrahlen stärker ab und erscheint auf den Aufnahmen daher heller.
Mit Röntgenaufnahmen lassen sich so etwa Knochenbrüche sichtbar machen, wie hier am Beispiel eines gebrochenen Fußes gezeigt.
Röntgenbild eines gesunden Fußes
Die Knochen des Fußes schwächen die Röntgenstrahlen ab und sind daher klar erkennbar.
Röntgenbild eines gebrochenen Fußes (gebrochener Zeh)
An der rot markierten Stelle ist erkennbar, dass der kleine Zeh gebrochen ist.
Heute kommen in der Radiologie meist digitale Röntgensysteme zum Einsatz, da diese verschiedene Vorteile gegenüber dem klassischen Röntgen bieten.
Für das klassische Röntgen braucht man noch entweder einen fluoreszierenden Schirm oder einen Röntgenfilm. Digitale Detektorsysteme kommen ohne solche Hilfsmittel aus. Ein zusätzlicher Vorteil des digitalen Röntgens ist es, dass die verwendeten elektronischen Sensoren oder Phosphorplatten sensibler reagieren als Röntgenfilm. Im Vergleich zum klassischen Röntgen kommt die digitale Bildgebung daher mit einer geringeren Strahlendosis aus. Auch lassen sich die Bilder des digitalen Röntgens digital speichern, sind so ständig verfügbar und können von überall her aufgerufen werden.
Unter dem Oberbegriff Röntgen wird eine ganze Reihe von bildgebenden Verfahren zusammengefasst. Das konventionelle Röntgen bietet ein statisches, zweidimensionales Abbild des zu untersuchenden Gewebes. Zum Einsatz kommt die konventionelle Radiologie zum Beispiel:
Auch in der Zahnmedizin helfen Röntgenstrahlen bei der Diagnostik. Für die Aufnahmen der Zähne sowie in der Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie wird meist die digitale Volumentomographie (DVT) verwendet. Als dreidimensionales bildgebendes Verfahren erlaubt die DVT eine genaue Betrachtung des zu untersuchenden Bereichs als ein zweidimensionales Röntgenbild.
Die Computertomographie (CT) gehört ebenfalls zu den dreidimensionalen bildgebenden Verfahren, bei denen Röntgenstrahlen zum Einsatz kommen. Im CT lassen sich beispielsweise Verletzungen und Erkrankungen der Bauchorgane gut sichtbar darstellen. Da die Bauchorgane eine ähnliche Dichte besitzen, lassen sie sich auf einer konventionellen Röntgenaufnahme nur schwer beurteilen. Sollen die Organe konventionell geröntgt werden, ist daher die Verabreichung eines Kontrastmittels notwendig, um das entsprechende Organ sichtbar zu machen.
Röntgenstrahlen können das Erbgut schädigen. Diese Schäden in der DNA können langfristig zu Krebs führen. Dafür muss die Strahlung aber über längere Zeit oder in großen Mengen auf den Körper einwirken. Wie gefährlich Röntgenstrahlen in der geringen Menge sind, die für einzelne Röntgenaufnahmen aufgewendet wird, ist unter Medizinern umstritten.
Um Schäden vorzubeugen, gilt generell die Empfehlung, Röntgenaufnahmen nur anzufertigen, wenn sie für die medizinische Diagnostik notwendig sind. In der Medizin spricht man von einer „rechtfertigenden Indikation“: Jede Röntgenaufnahme braucht einen triftigen Grund, der gesundheitliche Nutzen der Aufnahme muss das mögliche Schadensrisiko überwiegen. Bei schwangeren Patientinnen versuchen Mediziner, möglichst auf eine Röntgenuntersuchung zu verzichten. Eine absolute Kontraindikation besteht jedoch nicht, wenn die üblichen Schutzmaßnahmen eingehalten werden.
Nach der Röntgenuntersuchung kann sich der Patient einen Röntgenpass ausstellen lassen. Darin wird jede bildgebende Untersuchung vermerkt, sodass unnötige Aufnahmen vermieden werden können.
Die Kosten für ein Röntgenbild hängen davon ab, welches bildgebende Verfahren angewendet wird und wie aufwendig die Untersuchung ist. Da in aller Regel eine medizinische Indikation für die Röntgendiagnostik vorliegt, übernehmen die Gesetzlichen Krankenkassen die Kosten. Privatversicherte Patienten müssen in Vorleistung gehen. Ob und in welcher Höhe die Krankenversicherung die Kosten erstattet, regelt der jeweilige Versicherungsvertrag.
In der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) sind die Röntgen Kosten bzw. Abrechnungssätze wie folgt geregelt.
Röntgen Kosten (Skelett, Knochen)
Bereich | Kosten |
Finger | 13,41 Euro – 16,70 Euro |
Handgelenk, Mittelhand | 16,41 Euro – 20,41 Euro |
Ganze Hand | 26,84 Euro – 33,39 Euro |
Oberarm, Unterarm, Ellenbogengelenk | 26,84 Euro – 33,39 Euro |
Gelenke der Schulter, Schlüsselbein | 26,84 Euro – 33,39 Euro |
Zehen | 13,41 Euro – 16,70 Euro |
Sprunggelenk, Fußwurzel, Mittelfuß | 16,41 Euro – 20,41 Euro |
Ganzer Fuß | 26,84 Euro – 33,39 Euro |
Kniescheibe | 16,41 Euro – 20,41 Euro |
Oberschenkel, Unterschenkel, Kniegelenk | 26,84 Euro – 33,39 Euro |
Beckenteilaufnahme, Kreuzbein, Hüftgelenk | 26,84 Euro – 33,39 Eur |
Röntgen Kosten (Zahnmedizin)
Bereich | Kosten |
Zähne (einer oder mehrere) | 3,73 Euro – 4,63 Euro |
Kiefer | 18,64 Euro – 37,11 |
Weitere Röntgen Kosten
Für eine Röntgenaufnahme der Brustorgane sieht die GOÄ 20,88 Euro bis 41,74 Euro vor. Für eine Mammographie sind die Kosten 22,37 – 27,83 Euro. Eine Computertomographie kostet zwischen etwa 118 Euro und 257 Euro.
Bildnachweis: MossStudio / Shutterstock.com, DDekk / Shutterstock.com