Medizinisches Cannabis erhältst Du in Deutschland nur auf ärztliche Verschreibung. Grundsätzlich dürfen Ärzte Cannabis zu medizinischen Zwecken verordnen, wenn sie die Behandlung nach einer individuellen Prüfung für medizinisch geeignet halten. Zahnärzte und Tierärzte sind davon ausgeschlossen. Die Abgabe erfolgt ausschließlich über Apotheken. Einen automatischen Anspruch auf ein Cannabis-Rezept gibt es nicht. Der behandelnde Arzt berücksichtigt unter anderem Deine Beschwerden, bisherige Behandlungen, mögliche Nebenwirkungen, Wechselwirkungen und individuelle Risikofaktoren. Für gesetzlich Versicherte gelten zusätzliche Voraussetzungen für eine Kostenübernahme. Seit dem 30. Juli 2026 sind Cannabisblüten nicht mehr zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung verordnungsfähig. Unter bestimmten Voraussetzungen können jedoch standardisierte Cannabisextrakte sowie Arzneimittel mit Dronabinol oder Nabilon von der GKV übernommen werden.
Inhaltsverzeichnis
- Welche Voraussetzungen gelten für Cannabis auf Rezept?
- So bekommst Du medizinisches Cannabis auf Rezept
- Welcher Arzt darf Cannabis verschreiben?
- Privatrezept oder Kassenleistung?
- Was kostet Cannabis auf Privatrezept?
- Kann ich ein Cannabis-Rezept online erhalten?
- Woran erkennst Du einen seriösen Telemedizin-Anbieter?
- Welche Apotheke gibt medizinisches Cannabis ab?
- Bei welchen Erkrankungen wird medizinisches Cannabis eingesetzt?
- Welche Nebenwirkungen kann medizinisches Cannabis haben?
- Rauchen oder Verdampfen von Cannabisblüten?
- Darf man mit Cannabis auf Rezept Auto fahren?
- Checkliste für den Arzttermin
Das Wichtigste zu Cannabis auf Rezept in Kürze
- Medizinisches Cannabis ist verschreibungspflichtig und setzt eine individuelle ärztliche Prüfung voraus.
- Eine bestimmte Diagnose führt nicht automatisch zu einem Cannabis-Rezept.
- Grundsätzlich dürfen Humanmediziner Cannabis verschreiben. Zahnärzte und Tierärzte sind ausgeschlossen.
- Cannabisblüten sind seit dem 30. Juli 2026 nicht mehr zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung verordnungsfähig.
- Für standardisierte Cannabisextrakte sowie Arzneimittel mit Dronabinol oder Nabilon kann unter bestimmten Voraussetzungen eine GKV-Kostenübernahme infrage kommen.
- Auch mit einem Cannabis-Rezept darfst Du nur Auto fahren, wenn Deine Fahrtüchtigkeit nicht beeinträchtigt ist.
- Rechtsstand: 24. September 2026. Die gesetzlichen Vorgaben zu Verschreibung, Erstattung, Telemedizin und Abgabe von medizinischem Cannabis können sich ändern.
Welche Voraussetzungen gelten für Cannabis auf Rezept?
Für ein Cannabis-Rezept gibt es keine allgemeine Liste von Diagnosen, die automatisch zu einer Verschreibung führt. Entscheidend ist immer die individuelle medizinische Beurteilung durch den behandelnden Arzt.
Voraussetzungen für eine ärztliche Verordnung
Vor einer Verordnung prüft der Arzt insbesondere:
- welche Diagnose vorliegt
- welche Beschwerden behandelt werden sollen
- welche Therapien Du bereits erhalten hast
- wie erfolgreich diese Behandlungen waren
- ob andere geeignete Therapieoptionen bestehen
- welche Medikamente Du zusätzlich einnimmst
- ob Gegenanzeigen oder besondere Risiken vorliegen
- welcher Nutzen von einer Cannabistherapie zu erwarten ist
Ein Rezept darf nicht allein aufgrund des Wunsches nach medizinischem Cannabis ausgestellt werden. Der Arzt muss die Behandlung medizinisch vertreten können und ist nicht verpflichtet, Cannabis zu verschreiben.
Voraussetzungen für die GKV-Kostenübernahme
Für eine Behandlung zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung gelten strengere Voraussetzungen als für eine privat bezahlte Therapie.
Bei einer schwerwiegenden Erkrankung kann nach § 31 Abs. 6 SGB V ein Anspruch auf standardisierte Cannabisextrakte oder Arzneimittel mit Dronabinol beziehungsweise Nabilon bestehen, wenn:
- keine allgemein anerkannte, dem medizinischen Standard entsprechende Behandlung zur Verfügung steht oder diese im individuellen Fall begründet nicht angewendet werden kann und
- eine nicht ganz entfernt liegende Aussicht auf eine spürbare positive Wirkung auf den Krankheitsverlauf oder auf schwerwiegende Symptome besteht.
Bei einer erstmaligen Cannabistherapie zulasten der GKV ist grundsätzlich zunächst ein sechsmonatiger Therapieversuch mit einem zugelassenen cannabishaltigen Fertigarzneimittel vorgesehen. Nach aktueller Auslegung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung betrifft diese Regelung die erstmalige Versorgung zulasten der GKV.
Patienten, die bereits vor dem 30. Juli 2026 mit Cannabisextrakten oder Cannabisrezepturen behandelt wurden, sind von dieser Vorgabe nicht in gleicher Weise betroffen.
So bekommst Du medizinisches Cannabis auf Rezept
Der Weg zu einer Cannabistherapie umfasst in der Regel mehrere Schritte.

1. Arzttermin vereinbaren
Wende Dich zunächst an Deine Hausarztpraxis oder an eine Facharztpraxis, die Deine Erkrankung behandelt. Bei chronischen Schmerzen kann beispielsweise eine schmerzmedizinische Praxis infrage kommen.
2. Medizinische Unterlagen mitbringen
Hilfreich sind unter anderem:
- aktuelle Arztberichte
- Befunde und Diagnosen
- Krankenhaus- oder Rehabilitationsberichte
- eine Übersicht bisheriger Behandlungen
- ein aktueller Medikamentenplan
- Angaben zu Allergien und Unverträglichkeiten
- Informationen über frühere Cannabisbehandlungen
3. Nutzen und Risiken prüfen lassen
Der Arzt erhebt Deine Krankengeschichte und prüft, ob eine Cannabistherapie medizinisch vertretbar ist. Dabei werden mögliche Nebenwirkungen, Gegenanzeigen und Wechselwirkungen berücksichtigt.
4. Präparat und Anwendung festlegen
Kommt eine Behandlung infrage, entscheidet der Arzt, welches Präparat, welche Darreichungsform und welche Dosierung geeignet sind.
Cannabisblüten, standardisierte Extrakte und cannabinoidhaltige Fertigarzneimittel unterscheiden sich unter anderem hinsichtlich Zusammensetzung, Anwendung, Evidenz und Erstattungsfähigkeit und sind daher nicht beliebig austauschbar.
5. Rezept in der Apotheke einlösen
Medizinisches Cannabis darf nur über eine Apotheke und gegen Vorlage einer gültigen ärztlichen Verschreibung abgegeben werden. Nicht jede Apotheke hält sämtliche Präparate oder Blütensorten vorrätig. Eine vorherige Bestellung kann deshalb erforderlich sein.
6. Behandlung kontrollieren lassen
Eine Cannabistherapie sollte regelmäßig ärztlich überprüft werden. Dabei wird unter anderem beurteilt:
- ob sich die Beschwerden verbessern
- ob Nebenwirkungen auftreten
- ob die Dosierung angepasst werden muss
- ob die Behandlung weiterhin einen ausreichenden Nutzen bietet
Welcher Arzt darf Cannabis verschreiben?
Grundsätzlich dürfen Ärzte medizinisches Cannabis verschreiben. Eine bestimmte Facharztrichtung schreibt das Medizinal-Cannabisgesetz dafür nicht vor. Zahnärzte und Tierärzte dürfen medizinisches Cannabis dagegen nicht verordnen.
Je nach Erkrankung kommen beispielsweise infrage:
- Hausärzte
- Schmerzmediziner
- Neurologen
- Onkologen
- Palliativmediziner
- Internisten
- andere behandelnde Fachärzte
Eine gesetzlich geschützte Berufsbezeichnung „Cannabis-Arzt“ gibt es nicht. Einige Ärzte und Praxen verfügen jedoch über besondere Erfahrung mit Cannabisarzneimitteln.
Auch wenn ein Arzt grundsätzlich Cannabis verschreiben darf, besteht kein Anspruch auf eine Verordnung. Die Entscheidung muss im Einzelfall medizinisch begründet sein.
Welche Ärzte benötigen keine vorherige GKV-Genehmigung?
Für eine Verordnung zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung kann zusätzlich die ärztliche Qualifikation relevant sein.
Bei bestimmten Facharzt-, Schwerpunkt- und Zusatzbezeichnungen entfällt der Genehmigungsvorbehalt vor der Erstverordnung. Dazu können beispielsweise Ärzte aus Bereichen wie Allgemeinmedizin, Anästhesiologie, Innere Medizin, Neurologie, Psychiatrie und Psychotherapie sowie Ärzte mit bestimmten Zusatzbezeichnungen wie Palliativmedizin oder Spezielle Schmerztherapie gehören.
Die vollständige Liste ist in der Arzneimittel-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses geregelt.
Privatrezept oder Kassenleistung?
Ein Privatrezept bedeutet lediglich, dass Du die verordnete Behandlung grundsätzlich selbst bezahlst. Es ersetzt nicht die medizinische Prüfung und garantiert keine Verschreibung.

Zahlt die Krankenkasse medizinisches Cannabis?
Unter bestimmten Voraussetzungen können gesetzliche Krankenkassen bestimmte Cannabisarzneimittel übernehmen. Seit dem 30. Juli 2026 umfasst § 31 Abs. 6 SGB V insbesondere:
- Cannabisextrakte in standardisierter Qualität
- Arzneimittel mit Dronabinol
- Arzneimittel mit Nabilon
Cannabisblüten sind seit dem 30. Juli 2026 nicht mehr zulasten der GKV verordnungsfähig.
Sie können weiterhin ärztlich verschrieben werden, müssen jedoch grundsätzlich privat bezahlt werden.
Patienten, die zuvor zulasten der GKV mit Cannabisblüten behandelt wurden, müssen nach den aktuellen Hinweisen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung auf ein anderes geeignetes cannabishaltiges Arzneimittel umgestellt werden. Abhängig von der ärztlichen Qualifikation und der konkreten Konstellation kann dafür eine erneute Genehmigung der Krankenkasse erforderlich sein.

Ist eine Genehmigung der Krankenkasse erforderlich?
Bei der ersten Verordnung eines erstattungsfähigen Cannabisarzneimittels zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung ist grundsätzlich eine Genehmigung der Krankenkasse erforderlich. Ausnahmen bestehen unter anderem:
- bei Verordnungen im Rahmen der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung
- bei Ärzten mit bestimmten in der Arzneimittel-Richtlinie aufgeführten Facharzt-, Schwerpunkt- oder Zusatzbezeichnungen
Es ist daher nicht generell richtig, dass seit Oktober 2024 keine vorherige Krankenkassengenehmigung mehr notwendig sei. Ob der Genehmigungsvorbehalt entfällt, hängt insbesondere von der Qualifikation des verordnenden Arztes und vom Versorgungskontext ab.
Eine reine Änderung der Dosierung oder ein Wechsel zu einem anderen standardisierten Extrakt benötigt nach bereits erfolgter Genehmigung grundsätzlich keine neue Genehmigung.
Wie lange darf die Krankenkasse über den Antrag entscheiden?
Grundsätzlich muss die Krankenkasse innerhalb von zwei Wochen über einen Antrag auf Erstverordnung eines erstattungsfähigen Cannabisarzneimittels entscheiden. Wird eine gutachtliche Stellungnahme eingeholt, beträgt die Frist vier Wochen. Bei bestimmten palliativmedizinischen Versorgungssituationen gelten kürzere Fristen beziehungsweise Ausnahmen vom Genehmigungsvorbehalt.
Was kannst Du bei einer Ablehnung tun?
Wird Dein Antrag abgelehnt, kannst Du:
- die schriftliche Begründung prüfen
- die Entscheidung mit Deiner behandelnden Praxis besprechen
- fehlende Befunde oder medizinische Begründungen ergänzen
- die angegebene Widerspruchsfrist beachten
- gegebenenfalls unabhängige sozialrechtliche Beratung in Anspruch nehmen
Was kostet Cannabis auf Privatrezept?
Bei einem Privatrezept entstehen in der Regel zwei Kostenblöcke:
- die Kosten des verordneten Cannabisarzneimittels
- mögliche Kosten der privatärztlichen Behandlung
Was kosten Cannabisblüten?
Der Preis kann unter anderem abhängen von:
- Sorte und Hersteller
- THC- und CBD-Gehalt
- verordneter Menge
- Verfügbarkeit
- Einkaufskonditionen der Apotheke
- erforderlicher Verarbeitung in der Apotheke
Die Preise können sich erheblich unterscheiden und verändern.
Beispielrechnung
Bei einer angenommenen Monatsmenge von 20 Gramm und einem beispielhaften Preis von 8 Euro pro Gramm würden reine Arzneimittelkosten von rund 160 Euro entstehen.
Das Beispiel dient ausschließlich der Veranschaulichung. Es sagt weder aus, welchen Preis eine Apotheke tatsächlich verlangt, noch welche Menge im individuellen Fall medizinisch erforderlich ist.
Kosten der ärztlichen Behandlung
Privatärztliche Leistungen werden grundsätzlich nach der Gebührenordnung für Ärzte abgerechnet. Die tatsächlichen Kosten hängen davon ab, welche ärztlichen Leistungen erbracht werden.
Einen deutschlandweit einheitlichen Festpreis für ein Cannabis-Rezept gibt es nicht.
Kann ich ein Cannabis-Rezept online erhalten?
Eine telemedizinische Behandlung kann nach derzeitiger Rechtslage grundsätzlich möglich sein. Das Medizinal-Cannabisgesetz schreibt derzeit nicht allgemein vor, dass jeder Verschreibung von medizinischem Cannabis zwingend ein persönlicher Praxisbesuch vorausgehen muss.
Zusätzlich gilt das ärztliche Berufsrecht. Eine ausschließliche Fernbehandlung kann auch bei bislang unbekannten Patienten zulässig sein, wenn sie medizinisch vertretbar ist und die erforderliche ärztliche Sorgfalt eingehalten wird.
Auch bei einer Fernbehandlung gilt:
- Eine individuelle medizinische Prüfung ist erforderlich.
- Der Arzt muss eine medizinische Indikation feststellen.
- Risiken und Wechselwirkungen müssen berücksichtigt werden.
- Ein Rezept darf nicht automatisch aufgrund einer Bestellung ausgestellt werden.
- Ein Online-Fragebogen ersetzt nicht in jedem Fall ein ärztliches Gespräch oder eine notwendige Untersuchung.
- Der Arzt entscheidet, ob eine Fernbehandlung im konkreten Fall medizinisch vertretbar ist.

Woran erkennst Du einen seriösen Telemedizin-Anbieter?
Achte insbesondere auf:
- eindeutig benannte und approbierte Ärzte
- ein vollständiges Impressum und nachvollziehbare Kontaktdaten
- transparente Behandlungskosten
- eine ausführliche Anamnese
- Möglichkeiten für ärztliche Rückfragen und Gespräche
- die Abfrage von Vorerkrankungen und Medikamenten
- verständliche Informationen über Risiken und Nebenwirkungen
- keine Garantie für die Ausstellung eines Rezepts
- freie Wahl der Apotheke
- transparente Datenschutzinformationen
Vorsicht ist insbesondere geboten, wenn ein Anbieter:
- ein Rezept ohne ausreichende medizinische Prüfung verspricht
- bestimmte Cannabisblüten wie gewöhnliche Konsumprodukte bewirbt
- mit einer garantierten Verschreibung oder Genehmigung wirbt
- einen tatsächlichen Arztkontakt weitgehend umgeht
- die Verschreibung zwingend an eine bestimmte Apotheke koppelt
Welche Apotheke gibt medizinisches Cannabis ab?
Medizinisches Cannabis darf ausschließlich im Rahmen des Apothekenbetriebs und gegen Vorlage einer ärztlichen Verschreibung an Patienten abgegeben werden.
Grundsätzlich kann eine öffentliche Apotheke verordnetes medizinisches Cannabis bestellen. Eine besondere staatliche Zulassung als „Cannabis-Apotheke“ ist nicht erforderlich.
Apotheken unterscheiden sich jedoch hinsichtlich:
- Sortiment
- Lieferfähigkeit
- Erfahrung mit Cannabisarzneimitteln
- pharmazeutischer Beratung
- Bearbeitungszeit
- Abhol- und Liefermöglichkeiten
Es kann deshalb sinnvoll sein, vor der Einlösung des Rezepts die Verfügbarkeit des verschriebenen Präparats zu prüfen.
Spezialisierte Cannabis-Apotheken
Einige Apotheken haben sich auf medizinisches Cannabis spezialisiert. Sie verfügen häufig über größere Erfahrung mit:
- Cannabisblüten und standardisierten Extrakten
- verschiedenen THC- und CBD-Gehalten
- Lagerung und Verarbeitung
- der Anwendung entsprechend der ärztlichen Verordnung
- möglichen Neben- und Wechselwirkungen
Die Bezeichnung „Cannabis-Apotheke“ ist allerdings kein gesetzlich geregeltes Qualitätssiegel.
Geplante Änderungen bei Telemedizin und Versand
Für Cannabisblüten sind strengere Vorgaben bei Telemedizin und Versand geplant. Stand 24. September 2026 sind diese Änderungen jedoch noch nicht Bestandteil des geltenden Medizinal-Cannabisgesetzes. Ein vorliegender Gesetzentwurf sieht vor, dass Cannabisblüten grundsätzlich erst nach einem persönlichen Kontakt zwischen Arzt und Patient verschrieben werden sollen. Für Folgeverschreibungen soll innerhalb eines bestimmten Zeitraums erneut ein persönlicher Kontakt erforderlich sein.
Außerdem ist vorgesehen, den Versand von Cannabisblüten einzuschränken. Der Botendienst einer Apotheke soll weiterhin möglich bleiben. Bis zum Inkrafttreten einer entsprechenden gesetzlichen Änderung gelten die derzeitigen Vorschriften.
Bei welchen Erkrankungen wird medizinisches Cannabis eingesetzt?
Cannabisarzneimittel können bei unterschiedlichen Erkrankungen und Beschwerden eingesetzt werden. Es gibt jedoch keine allgemeine Diagnoseliste, die automatisch zu einer Verschreibung führt.
Mögliche Einsatzgebiete sind beispielsweise:
- ausgewählte chronische Schmerzen und neuropathische Schmerzen
- mittelschwere bis schwere Spastik bei Multipler Sklerose
- bestimmte seltene Formen von Epilepsie
- Übelkeit und Erbrechen infolge einer Chemotherapie
- bestimmte Beschwerden im Rahmen einer Palliativversorgung
Wie gut ein Cannabisarzneimittel wirkt, hängt unter anderem von Erkrankung, Präparat und Behandlungsziel ab.
Studienergebnisse zu einem bestimmten Fertigarzneimittel dürfen nicht automatisch auf Cannabisblüten, andere Cannabisarzneimittel oder frei verkäufliche CBD-Produkte übertragen werden.

Chronische und neuropathische Schmerzen
Bei ausgewählten chronischen Schmerzen kann eine Behandlung mit Cannabisarzneimitteln erwogen werden, wenn etablierte Therapien nicht ausreichend helfen oder im individuellen Fall nicht angewendet werden können.
Das kann insbesondere bestimmte neuropathische Schmerzen betreffen, die durch eine Schädigung oder Erkrankung des Nervensystems entstehen.
Eine vollständige Schmerzfreiheit kann durch eine Cannabistherapie nicht versprochen werden.
Spastik bei Multipler Sklerose
Für Erwachsene mit mittelschwerer bis schwerer Spastik bei Multipler Sklerose stehen zugelassene cannabinoidhaltige Arzneimittel zur Verfügung.
Sie können infrage kommen, wenn andere Behandlungen nicht ausreichend wirken und während eines Therapieversuchs eine relevante Verbesserung eintritt.
Bestimmte seltene Epilepsieformen
Ein zugelassenes Arzneimittel mit Cannabidiol kann bei bestimmten seltenen Epilepsiesyndromen eingesetzt werden.
Diese Zulassung bedeutet nicht, dass Cannabisblüten oder frei verkäufliche CBD-Produkte allgemein zur Behandlung von Epilepsie geeignet oder zugelassen sind.
Übelkeit und Erbrechen bei Chemotherapie
Cannabinoidhaltige Arzneimittel können bei Übelkeit und Erbrechen infolge einer Chemotherapie erwogen werden, insbesondere wenn etablierte Medikamente nicht ausreichend helfen oder nicht vertragen werden.
Medizinisches Cannabis ersetzt keine Krebstherapie. Es dient in diesem Zusammenhang der Behandlung bestimmter Beschwerden.
Welche Nebenwirkungen kann medizinisches Cannabis haben?
Auch medizinisches Cannabis kann Nebenwirkungen verursachen. Art und Stärke hängen unter anderem ab von:
- dem verwendeten Präparat
- dem Verhältnis von THC und CBD
- der Dosierung
- der Anwendungsform
- weiteren Medikamenten
- der individuellen Empfindlichkeit
Mögliche Nebenwirkungen sind:
- Müdigkeit und Schläfrigkeit
- Schwindel
- Konzentrationsstörungen
- verlangsamte Reaktionen
- Mundtrockenheit
- Übelkeit
- Veränderungen des Appetits
- Gleichgewichtsstörungen
- Beeinträchtigungen von Aufmerksamkeit und Gedächtnis
- beschleunigter Herzschlag
- Blutdruckveränderungen
Psychische Nebenwirkungen
Vor allem THC kann psychische Wirkungen verursachen. Möglich sind unter anderem:
- Unruhe
- Angst
- Stimmungsschwankungen
- Euphorie
- veränderte Wahrnehmung
- Verwirrtheit
- in seltenen Fällen Halluzinationen oder andere ausgeprägte psychische Reaktionen
Bei psychischen Vorerkrankungen ist eine besonders sorgfältige medizinische Prüfung erforderlich.
Gegenanzeigen und besondere Vorsicht
Eine Cannabistherapie muss besonders sorgfältig geprüft werden bei:
- Schwangerschaft und Stillzeit
- früheren oder bestehenden psychotischen Erkrankungen
- schweren Herz-Kreislauf-Erkrankungen
- Suchterkrankungen
- gleichzeitiger Einnahme beruhigender Medikamente
- erhöhtem Sturzrisiko
- Leber- oder Nierenerkrankungen
- Tätigkeiten, die dauerhaft eine hohe Aufmerksamkeit erfordern
Ob eine Cannabistherapie im individuellen Fall infrage kommt, entscheidet der behandelnde Arzt.
Wechselwirkungen
Cannabisarzneimittel können mit anderen Medikamenten und Substanzen wechselwirken.
Besondere Vorsicht kann beispielsweise erforderlich sein bei gleichzeitiger Einnahme von:
- Schlafmitteln
- Beruhigungsmitteln
- Opioiden
- bestimmten Antidepressiva
- Alkohol
Informiere Deine behandelnde Praxis und Apotheke deshalb über alle Medikamente und Nahrungsergänzungsmittel, die Du einnimmst.
Kann medizinisches Cannabis abhängig machen?
Ja. Bei einer längerfristigen oder regelmäßigen Anwendung THC-haltiger Präparate kann sich eine körperliche oder psychische Abhängigkeit entwickeln.
Das Risiko hängt unter anderem ab von:
- Dosierung
- Anwendungshäufigkeit
- Behandlungsdauer
- THC-Gehalt
- individuellen Risikofaktoren
- früheren Suchterkrankungen
Die Behandlung sollte deshalb regelmäßig ärztlich kontrolliert werden. Die Dosis sollte nicht eigenmächtig erhöht werden.
Rauchen oder Verdampfen von Cannabisblüten?
Das Rauchen von Cannabis belastet die Atemwege, weil bei der Verbrennung gesundheitsschädliche Stoffe entstehen. Beim Verdampfen mit einem geeigneten medizinischen Vaporizer findet keine Verbrennung statt. Auch diese Form der Anwendung ist jedoch nicht automatisch frei von Risiken.
Welche Anwendungsform geeignet ist, richtet sich nach der ärztlichen Verordnung. Cannabisblüten sollten nicht eigenmächtig anders angewendet oder dosiert werden.
Darf man mit Cannabis auf Rezept Auto fahren?
Grundsätzlich kann Autofahren trotz ärztlich verordnetem Cannabis erlaubt sein. Entscheidend ist jedoch, dass Du das Arzneimittel bestimmungsgemäß einnimmst und tatsächlich fahrtüchtig bist.
Bei bestimmungsgemäßer Einnahme eines für einen konkreten Krankheitsfall verschriebenen Arzneimittels greift die THC-Grenzwert-Ordnungswidrigkeit nach § 24a StVG grundsätzlich nicht. Ein Rezept ist jedoch kein Freibrief zum Autofahren.
Cannabis kann unter anderem Reaktionsfähigkeit, Aufmerksamkeit, Koordination und Wahrnehmung beeinträchtigen. Besondere Vorsicht ist erforderlich:
- zu Beginn der Behandlung
- nach einer Dosiserhöhung
- bei einem Präparatewechsel
- bei Müdigkeit oder Schwindel
- bei gleichzeitiger Einnahme anderer dämpfender Substanzen
Wenn Du Dich durch das Medikament beeinträchtigt fühlst, darfst Du kein Fahrzeug führen und keine gefährlichen Maschinen bedienen. Besprich bei Unsicherheit mit Deinem behandelnden Arzt, ob und unter welchen Voraussetzungen Du fahrtüchtig bist.

Checkliste für den Arzttermin
Zum Arzttermin solltest Du möglichst folgende Unterlagen mitbringen:
- vorhandene Diagnosen und Arztberichte
- Befunde und Untersuchungsergebnisse
- Krankenhaus- oder Rehabilitationsberichte
- eine Liste bisheriger Therapien
- Angaben zu Wirkung und Nebenwirkungen früherer Medikamente
- einen aktuellen Medikamentenplan
- Informationen zu Allergien
- Angaben zu psychischen und körperlichen Vorerkrankungen
- gegebenenfalls Unterlagen zu einer früheren Cannabistherapie
Notiere Dir außerdem:
- welche Beschwerden behandelt werden sollen
- wann und wie häufig sie auftreten
- wie stark sie Deinen Alltag beeinträchtigen
- welches konkrete Behandlungsziel Du erreichen möchtest
Häufige Fragen zu Cannabis auf Rezept
- Wie bekommt man Cannabis auf Rezept?
- Kann der Hausarzt Cannabis verschreiben?
- Zahlt die Krankenkasse medizinisches Cannabis?
- Ist ein Cannabis-Rezept online möglich?
- Kann medizinisches Cannabis versendet werden?
- Darf man mit Cannabis auf Rezept Auto fahren?
Du benötigst eine ärztliche Verschreibung. Der Arzt prüft Deine Beschwerden, bisherigen Behandlungen, weitere Medikamente sowie mögliche Risiken. Nur wenn eine Cannabistherapie medizinisch vertretbar erscheint, kann ein Rezept ausgestellt werden. Eine bestimmte Diagnose führt nicht automatisch zu einer Verschreibung.
Ja. Grundsätzlich dürfen Ärzte medizinisches Cannabis verschreiben. Zahnärzte und Tierärzte sind ausgeschlossen. Ob Dein Hausarzt tatsächlich Cannabis verordnet, hängt von der individuellen medizinischen Beurteilung ab.
Unter bestimmten Voraussetzungen kann die gesetzliche Krankenkasse standardisierte Cannabisextrakte sowie Arzneimittel mit Dronabinol oder Nabilon übernehmen. Cannabisblüten sind seit dem 30. Juli 2026 nicht mehr zulasten der GKV verordnungsfähig.
Ja. Eine telemedizinische Behandlung kann nach derzeitiger Rechtslage grundsätzlich möglich sein, wenn sie medizinisch vertretbar ist und die erforderliche ärztliche Sorgfalt eingehalten wird. Für Cannabisblüten sind strengere gesetzliche Vorgaben geplant, die Stand 24. September 2026 noch nicht gelten.
Ja, nach derzeit geltendem Recht kann medizinisches Cannabis grundsätzlich durch eine öffentliche Apotheke mit Versandhandelserlaubnis versendet werden. Voraussetzung ist eine gültige ärztliche Verschreibung. Neben dem Versand kommen auch die persönliche Abholung in der Apotheke sowie der Botendienst einer Apotheke infrage. Für Cannabisblüten ist allerdings eine Gesetzesänderung geplant. Der entsprechende Gesetzentwurf sieht vor, den Versand von Cannabisblüten künftig auszuschließen. Der Botendienst einer Apotheke soll weiterhin möglich bleiben. Stand 24. September 2026 ist dieses geplante Versandverbot noch nicht in Kraft.
Grundsätzlich ja, wenn Du das Arzneimittel bestimmungsgemäß einnimmst und Deine Fahrtüchtigkeit nicht beeinträchtigt ist. Ein Cannabis-Rezept erlaubt nicht, unter einer tatsächlichen Beeinträchtigung ein Fahrzeug zu führen.
- Bundesministerium der Justiz: Medizinal-Cannabisgesetz (MedCanG), § 3 – Abgabe und Verschreibung von Cannabis zu medizinischen Zwecken, Gesetze im Internet (Abrufdatum: 24.09.2026)
- Bundesministerium der Justiz: Sozialgesetzbuch V (SGB V), § 31 Abs. 6 – Anspruch auf Versorgung mit Cannabisarzneimitteln, Gesetze im Internet (Abrufdatum: 24.09.2026)
- Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV): Homöopathika, Anthroposophika und Cannabisblüten nicht mehr verordnungsfähig, KBV (Abrufdatum: 24.09.2026)
- Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA): Cannabisverordnung ohne vorherige Genehmigung der Krankenkasse – Voraussetzungen und Ausnahmen, G-BA (Abrufdatum: 24.09.2026)
- Bundesministerium für Gesundheit (BMG): Fragen und Antworten zur Änderung des Medizinal-Cannabisgesetzes, BMG (Abrufdatum: 24.09.2026)
- Bundesärztekammer: Telemedizin und Fernbehandlung – Voraussetzungen für die ausschließliche ärztliche Behandlung über Kommunikationsmedien, Bundesärztekammer (Abrufdatum: 24.09.2026)
- Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM): Abschlussbericht der Begleiterhebung nach § 31 Abs. 6 SGB V zur Anwendung von Cannabisarzneimitteln, BfArM (Abrufdatum: 24.09.2026)
- Ateş G., Welsch P., Klose P. et al.: Cannabis-based medicines for chronic neuropathic pain in adults, Cochrane Database of Systematic Reviews 2026, Cochrane (Abrufdatum: 24.09.2026)
- European Medicines Agency (EMA): Epidyolex – Cannabidiol zur Behandlung des Lennox-Gastaut-Syndroms, Dravet-Syndroms und der tuberösen Sklerose, EA (Abrufdatum: 24.09.2026)
- Deutsches Krebsforschungszentrum – Krebsinformationsdienst: Cannabis und Cannabinoide bei Krebs – Einsatz bei Übelkeit und Erbrechen infolge einer Chemotherapie, Krebsinformationsdienst (Abrufdatum: 24.09.2026)
Unser Anliegen ist, dass sich unsere auf den Wahrheitsgehalt und gut recherchierte Artikel verlassen können, die einen informativen Mehrwert liefern. Dieser Artikel bietet Informationen, stellt jedoch keine Anwendungsempfehlung dar. Vor Verwendung wird ein Arztbesuch zur Abklärung einer unbedenklichen Einnahme empfohlen. Wenn Du schwanger bist, stillst, Medikamente einnimmst oder unter ärztlicher Aufsicht stehst, konsultieren vor der Anwendung bitte einen Arzt oder eine medizinische Fachkraft.
Unser Titelbild wurde mit Hilfe einer KI erstellt.




