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praktischArzt » Blog » Partner » Der Berufsunfähigkeitsantrag – die Gesundheitsfragen

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Berufsunfähigkeit Burnout

Der Berufsunfähigkeitsantrag – die Gesundheitsfragen

Der Berufsunfähigkeitsantrag – die Gesundheitsfragen

Ihr habt die geeignete Berufsunfähigkeitsabsicherung für Euch gewählt und Euch für eine Versicherungsgesellschaft entschieden? Wie geht es jetzt weiter? Oftmals wird uns die Frage gestellt: „Muss ich mich jetzt hierzu noch vom Arzt untersuchen lassen?“. In der Regel lautet die Antwort: „Nein“. Solange die versicherte BU-Rente in einer bestimmten Höhe nicht überschritten wird (bei vielen Gesellschaften bis 2.500 Euro mtl. BU-Rente), ist keine ärztliche Untersuchung notwendig. Es reichen die Angaben zu den Gesundheitsfragen auf dem Antrag, den Ihr über praktischArzt runterladen könnt.

Doch welche Zeiträume und Erkrankungen werden von den Gesellschaften abgefragt? Dies variiert  durchaus von Versicherungsgesellschaft zu Versicherungsgesellschaft. Um Euch zur ersten Orientierung einen Überblick zu verschaffen, haben wir Euch einen allgemeinen Gesundheitsfragebogen beigefügt.

 

Ganz wichtig: Die Gesundheitsfragen bitte immer ehrlich und ausführlich beantworten. Es bringt nichts, Erkrankungen zu verharmlosen oder gar ganz zu verschweigen. Mit Antragstellung entbindet Ihr alle Vorbehandler von der ärztlichen Schweigepflicht. Spätestens im Leistungsfall überprüft der Versicherer nochmals die Angaben und kann dann bei einer nachgewiesenen vorvertraglichen Anzeigepflichtverletzung ohne Leistungszahlungen vom Vertrag zurück treten.

Die Beantwortung der Gesundheitsfragen ist für die Versicherer deshalb auch sehr wichtig, um Risiken identifizieren und einschätzen zu können, die Beiträge sind schließlich für „gesunde“ Versicherte kalkuliert. Immer häufiger tritt jedoch das Problem auf, dass die Annahme des Antrages durch die Gesellschaften aufgrund von Vorerkrankungen erschwert wird.

Der Versicherer hat nun folgende Möglichkeiten:

–Risikozuschlag: z.B. bei einem zu hohen BMI – der Versicherer erhöht hier den Beitrag um einen von der Gesellschaft festgelegten Prozentsatz.

–Risikoausschluss: z.B. für den Rücken bei Skoliose – bei Berufsunfähigkeit  durch den Rücken wird keine Leistung fällig.

– Ablehnung: bei schwerwiegenden Erkrankungen kann der Versicherer Anträge ablehnen – somit kommt kein Versicherungsschutz/Vertrag zustande.

Unser Tipp: Wer problematische Vorerkrankungen aufweist, sollte sich bei Antragstellung nicht auf eine Versicherungsgesellschaft konzentrieren und dort einen Antrag stellen, sondern vorab formlose Risikovoranfragen bei verschiedenen Gesellschaften halten.

Denn: Die Risikoprüfung bei den Versicherungsgesellschaften ist erfahrungsgemäß sehr unterschiedlich. Als unabhängiger Versicherungsmakler können wir Euch diesen Service anbieten, bevor wir dann den Antrag bei der ausgewählten Gesellschaft stellen.

Der Unterschied der Risikovoranfrage zu einem Antrag besteht darin, dass der Versicherer das Risiko lediglich bewertet, aber keine Daten hierzu in der für alle Versicherer zugänglichen Datenbank speichert.

 

Gerne möchten wir Euch auch nochmals auf unsere erfolgreiche Aktion „Frozen Doc“ aufmerksam machen  (https://www.praktischarzt.de/blog/frozen-doc/). Hier haben wir uns mit dem Thema Gesundheitszustand „einfrieren“ beschäftigt, um Euch später einen vorteilhaften und günstigen Einstieg in die Berufsunfähigkeitsversicherung zu ermöglichen.

Bei Fragen zur BU meldet Euch einfach per Email an info@mas-consult.de oder telefonisch unter 06221-5397-0.

 

Autor: PW

Bildnachweis: Urlaubsreif 31/52 via photopin (license)

13.09.2015
13.09.2015 | Alle Themen, Partner | 0 Kommentar

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