Angesichts des steigenden Bedarfs an Fachkräften im Gesundheitswesen, der bis 2049 ...
Jeder Hausarzt hat seine Sprechzeiten, während denen er seine Patienten empfängt und ärztlich versorgt. Jedoch kann es auch außerhalb dieser Zeiten zu Notfällen kommen, in denen dringend eine ärztliche Versorgung in Anspruch genommen werden muss. Damit die Bürger weder an Wochenenden, noch an Feiertagen oder nachts ohne ärztliche Versorgung auskommen müssen, gibt es den ärztlichen Bereitschaftsdienst.
Der ärztliche Bereitschaftsdienst, auch Notdienst genannt, gewährleistet also, dass jeder Patient rund um die Uhr auf eine vollständige ärztliche Versorgung zurückgreifen kann. Doch während dieser für die Patienten angenehm ist, ist der Bereitschaftsdienst für Ärzte anstrengend und oftmals unbeliebt.
Ärztlicher Bereitschaftsdienst – wie genau funktioniert er?
Der ärztliche Bereitschaftsdienst ist über eine zentrale Nummer 116 117 deutschlandweit erreichbar. Durch Anruf der Nummer wird dem Patienten ein Arzt außerhalb der üblichen Sprechzeiten vermittelt.
Im Hintergrund dieser Nummer existiert ein technisches System (intelligentes Netz), das den Standort des Anrufers erkennt und ihn mit einem lokalen Service-Center vermittelt. Das System erkennt also zum Beispiel, dass der Anrufer aus München kommt und vermittelt ihn mit dem lokalen Service-Center. Kann das System den Standort des Patienten nicht erkennen, muss er seine Postleitzahl nennen und wird danach an das lokale Service-Center weitergeleitet.
Die Service-Center leiten den Patienten anschließend an den lokalen ärztlichen Bereitschaftsdienst weiter. Der Patient kann danach den Arzt in seiner Praxis aufsuchen oder der Arzt besucht den Patienten zu Hause. Beide Fälle sind möglich und vom Gesundheitszustand des Patienten abhängig.
Wichtig: der Bereitschaftsdienst ist nur für nicht lebensbedrohende Fälle zuständig. Bei lebensbedrohenden Notfällen wie einem Herzinfarkt oder schweren Unfällen wie einem Autounfall muss der Notruf 112 gewählt werden. In diesen Fällen erfolgt die Versorgung durch den Notarzt. Der Notarzt versorgt den Patienten schnellstmöglich mit Notarztwagen oder Rettungshubschrauber vor Ort und betreut ihn auf dem Weg zur Klinik.
Ärztlicher Bereitschaftsdienst – welche Ärzte machen mit?
Grundsätzlich hat sich jeder niedergelassene Arzt zu diesem Dienst verpflichtet. Dies ist in der Berufsordnung der jeweiligen Ärztekammer des jeweiligen Bundeslandes festgeschrieben, z.B. in der Berufsordnung der Ärztekammer Rheinland-Pfalz. Hier ist im § 26 Ärztlicher Notfalldienst, Abs. 1 beschrieben: „Niedergelassene Ärztinnen und Ärzte sind verpflichtet, am Notfalldienst teilzunehmen“. Des Weiteren steht in Abs. 4 beschrieben, dass sich Ärzte auch im Notfalldienst fortbilden müssen, falls sie nicht davon befreit sind. Ausgeschlossen sind zum Beispiel Ärzte die bereits am klinischen Bereitschaftsdienst mit Notfallversorgung teilnehmen sowie Ärztinnen in Schwangerschaft bis zu 12 Monate nach der Entbindung.
Keine Bereitschaft zum Bereitschaftsdienst?
Laut Wolfgang Krombholz, Vorsitzender von der kassenärztlichen Vereinigung Bayern, sei der ärztliche Bereitschaftsdienst bei vielen Ärzten unbeliebt. „Wie viele Bereitschaftsdienste habe ich?“ sei die erste Frage, die viele junge Ärzte stellen, bevor sie sich in einer ländlichen Region niederlassen, so wird er vom Spiegel zitiert. Somit würde der ärztliche Bereitschaftsdienst mit dazu beitragen, dass sich junge Ärzte nicht dort niederlassen, wo sie gebraucht werden.
Daher hat man in Bayern den Bereitschaftsdienst reformiert mit dem Ziel weniger Dienstbereiche zu haben und diese von 520 auf 200 zu reduzieren. Dadurch hätten die Ärzte nur noch an sechs Wochenenden im Jahr Bereitschaftsdienst, was laut Herrn Krombholz für die Ärzte in Ordnung sei.
Jedoch berichtet die Süddeutsche, dass auch mit dieser Reform viele Ärzte weiterhin unzufrieden sein. Bisher waren vorwiegend Allgemeinmediziner und Internisten für den Bereitschaftsdienst zuständig, da diese in mit ihrem Fachgebiet die meisten Notfälle abdecken können. Bestimmte Fachbereiche wie Psychologie, Nuklearmedizin oder Neurochirurgen waren vom Bereitschaftsdienst befreit.
Durch die Neugestaltung haben die Allgemeinmediziner nun weniger Bereitschaftsdienste, da die Befreiung aufgehoben wurde und diese durch andere Ärzte wie Radiologen oder Psychiater übernommen wurden. Somit müssen diese Ärzte dieser Fachbereiche in Notfällen auch allgemeinmedizinische Fälle abdecken. Das heißt auch Magenprobleme oder Grippe müssen durch Psychiater behandelt werden, da jeder Arzt jedes Fachbereiches über eine vollständige medizinische Ausbildung verfügt.
Keine Lösung für den Bereitschaftsdienst in Sicht?
Jede Lösung scheint Vor- und Nachteile zu haben. Waren vorher die Allgemeinmediziner unzufrieden, da sie alle drei Wochen Rufbereitschaft hatten, was sehr anstrengend ist, sind nun die Radiologen und Psychiater (und anderen Fachbereiche) unzufrieden, da sie nach vielen Jahren wieder allgemeinmedizinische Behandlungen durchführen müssen. Eine endgültige Lösung hat die Reform wohl nicht gebracht und es müssen auch zukünftig neue Wege für den Bereitschaftsdienst gefunden werden.