Der Job als Zahnarzt gilt allgemein hin als sehr lukrativ und hat Zukunft. Immerhin gehen viele ältere Zahnärzte allmählich in den wohlverdienten Ruhestand. Aber auf welches Gehalt kann man sich freuen, wenn man das Zahnmedizinstudium beendet hat? Wie hoch ist das Einstiegsgehalt? Und welche Steigerungsmöglichkeiten warten auf einen?
Inhaltsverzeichnis
Das Einstiegsgehalt als Zahnarzt
Wer Zahnarzt werden will, muss zunächst Zahnmedizin studieren. Wenn man anschließend frisch von der Uni kommt und seine Karriere als Zahnarzt startet, arbeitet erst einmal als Assistenzarzt in einer Praxis der eigenen Wahl. Zwar gilt es zunächst vor allem, den praxisinhabenden Arzt zu unterstützen. Aber auch die ersten eigenen Patienten werden einem zugeteilt.
Als Berufseinsteiger übernimmt man bereits viel Verantwortung, was sich allerdings nicht unbedingt im Einstiegsgehalt widerspiegelt. Dieses beträgt im Durchschnitt nur ca. 3258 Euro pro Monat (Brutto). Jährlich kann man als Assistenzzahnarzt mit Gehaltssteigerungen von rund 500 Euro rechnen. Die Übernahmechancen danach sind sehr gut. Alternativ kann man seine eigene Praxis gründen oder übernehmen.
Das Gehalt als angestellter Zahnarzt
Wer die ersten zwei Jahre als Assistenzzahnarzt erst einmal überstanden hat, darf sich auf einen deutlichen Zuwachs beim Gehalt freuen. Wer eine Anstellung erhält, verdient im ersten Jahr ca. € 4.200 brutto im Monat.
Generell kann man sagen: Je mehr Berufserfahrung als Angestellter, desto höher fällt das Gehalt aus. Nach einer Berufserfahrung von drei Jahren kann man von einem Gehalt von etwa €4.600 brutto ausgehen. Eine Pauschale Berechnungsformel für den Verdienst angestellter Zahnärzte gibt es jedoch nicht.
Neben diesem Gehalt erhält man als Zahnarzt in einigen Praxen auch eine Umsatzbeteiligung. Zumindest dann, wenn der Beitrag zum Gesamtumsatz der Praxis deutlich über dem eigenen Verdienst liegt.
Das Gehalt bei Umsatzbeteiligung
Hier sind unterschiedliche Gehaltsmodelle möglich. Im Einzelnen gestalten sie sich wie folgt:
Fixes Festgehalt
Hierbei erhält der angestellte Zahnarzt ein monatliches, festes Gehalt. Dies wurde im Vorfeld vereinbart und im Arbeitsvertrag festgehalten. Dieses Festgehalt erhält der Zahnarzt unabhängig von seinen geleisteten Arbeitsstunden und ohne Berücksichtigung der behandelten Fälle. Wird mehr Gehalt vom angestellten Zahnarzt gewünscht, muss er dies mit seinem Arbeitgeber neu verhandeln. Der Vorteil eines Fixgehalts ist eine solide monatliche Planung seiner fixen Kosten. Er steht bei der Behandlung seiner Patienten nicht unter Zeitdruck, um mehr Umsatz zu generieren. Gerade Assistenzärzte bevorzugen dieses Modell zu Beginn ihrer Karriere.
Variables Gehalt
Eine Möglichkeit der Gehaltsgestaltung besteht in der Kombination aus einem Festgehalt und einer leistungsabhängigen Umsatzbeteiligung. Diese Art von Gehaltsmodell wird teilweise schon bei Vorbereitungsassistenten angewendet. Spätestens ab dem 2. Berufsjahr nach der Assistenz beinhaltet das Gehalt eines angestellten Zahnarztes eine Umsatzbeteiligung. Das vereinbarte Festgehalt ist somit als Mindesteinkommen zu verstehen. Auch wenn kein Honorar erwirtschaftet werden sollte, erhält der angestellte Zahnarzt dieses Festgehalt z.B. wenn er Urlaub macht.
Variables Gehalt abhängig von der eigenen Leistung
Die Umsatzbeteiligungshöhe ist dabei abhängig vom persönlichen Beitrag zum Gesamthonorar der jeweiligen Zahnarztpraxis. Somit gestaltet sich dieses Gehaltsmodell sehr individuell und ist abhängig vom persönlichen Einsatz und der beruflichen Weiterentwicklung und -weiterbildung. Das eigene Gehalt hängt vom vereinnahmten Honorarumsatz ab. Der Honorarumsatz setzt sich zusammen aus der Dauer jedes Behandlungsschritts und von der Komplexität und Umfangs der Behandlung. Auch die Auslastung der Praxis spielt eine Rolle.
Variables Gehalt abhängig vom Gesamtumsatz
Hier greift eine Umsatzbeteiligung in Höhe von meist 25 Prozent des selbsterwirtschafteten Honorars. Liegt das Honorar z.B. bei 20.000 Euro erhält der Zahnarzt 5.000 Euro brutto. Allerdings greift diese Beteiligung erst ab einer gewissen Honorarhöhe (Umsatzschwelle). Im Beispiel verdeutlicht bedeutet dies die Umsatzschwelle liegt bei 14.000 Euro. Man erhält diese Umsatzschwelle, wenn man das Festgehalt durch die prozentuale Umsatzbeteiligung dividiert. Bedeutet im Umkehrschluss: bis zu einem Honorarumsatz von 14.000 Euro verdient der Zahnarzt ein Festgehalt von 3.500 Euro. Eine Umsatzbeteiligung wird demnach erst dann erlangt, wenn der Umsatz bei 14.000 Euro und mehr liegt. Für jeden Euro über der besagten Umsatzschwelle erhält der Zahnarzt somit 25 Cent. Details darüber werden in einem Arbeitsvertrag genau definiert und festgelegt. Die ideale, finanzielle Konstellation ist demnach gegeben, wenn Festgehalt und prozentuale Umsatzbeteiligung sehr hoch sind und die Umsatzschwelle möglichst niedrig.
Das Gehalt als selbständiger Zahnarzt
Noch besser sind natürlich die Verdienstaussichten als Selbstständiger. Ob in der eigenen oder in einer Gemeinschaftspraxis, im Schnitt erreicht der monatliche Verdienst in Deutschland so sogar über € 20.000,00 brutto. Der durchschnittliche Reinertrag einer Zahnarztpraxis in Deutschland liegt laut dem Statistischen Bundesamt bei etwa € 281.000 im Jahr.
Wie sich zeigt, lohnt sich das Studium der Zahnmedizin in jedem Fall. Bereits das Einstiegsgehalt kann sich im Vergleich zu vielen anderen Berufen auf jeden Fall sehen lassen. Besonders interessant ist allerdings das Gehalt nach den ersten zwei Jahren als Assistenzzahnarzt – davon lässt sich nämlich nicht nur gut leben, man kann sich auch den ein oder anderen Traum erfüllen. Ein Ansporn, um das Examen zu bestehen.
45,8 Stunden Wochenarbeitszeit
Bei den aufgezeigten Verdienstmöglichkeiten ist es wichtig im Hinterkopf zu haben, dass ein Zahnarzt im Durchschnitt 45,8 Stunden pro Woche arbeitet und somit weitaus mehr als ein Arbeitnehmer in anderen Branchen arbeitet.
Im Vergleich zur Humanmedizin liegt die Wochenarbeitszeit immer noch unter der von den Kollegen. Ein niedergelassener Facharzt arbeitet im Durchschnitt etwa 51,5 Stunden pro Woche. Eine Erhebung des Marburger Bundes aus dem Jahr 2015 ergab, dass 40 % aller Ärztinnen und Ärzte 49 bis 59 Stunden in der Woche arbeiten. 20 % arbeiten sogar zwischen erschreckenden 60 bis 80 Stunden pro Woche.