
Das Pflegepraktikum im Medizinstudium – auch Krankenpflegepraktikum oder Krankenpflegedienst genannt – ist ein 3-monatiges Praktikum des Medizinstudenten im Bereich der Krankenpflege.
Inhaltsverzeichnis
Das Krankenpflegepraktikum ist ein Teil der ärztlichen Ausbildung. Für jeden Medizinstudenten ist das Pflegepraktikum eine der Voraussetzungen für die Zulassung zum Ersten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung, dem sogenannten Physikum. Das Physikum wird in der Regel nach vier Semestern, also nach den ersten zwei Jahren des Medizinstudiums abgelegt.
Pflegepraktikum Medizinstudium – Zeitpunkt und Dauer
Für die Zulassung zum Medizinstudium ist kein Pflegepraktikum nötig. Falls jedoch nach dem Abitur und vor dem Studienbeginn genügend Zeit besteht, kann diese perfekt zur Absolvierung des Pflegepraktikums genutzt werden.
Das Krankenpflegepraktikum soll also entweder vor Beginn des Studiums (frühestens nach Aushändigung des Abiturzeugnisses bzw. einer anderen Hochschulzugangsberechtigung) oder während der Semesterferien bzw. während eines Urlaubssemesters absolviert werden. Wichtig ist zu beachten, dass Ihr das Pflegepraktikum nicht während der Schulzeit, also zum Beispiel in den Schulferien absolvieren könnte. Schulpraktika werden nicht anerkannt.
Das 3-monatige Pflegepraktikum kann in bis zu drei Abschnitten mit mindestens 30 zusammenhängenden Tagen abgeleistet werden.
Pflegepraktikum Medizin – Zweck und Durchführung
Das Krankenpflegepraktikum hat den Zweck, den Medizinstudenten in den Betrieb, die Organisation und die Aufgaben der Krankenpflege einzuführen. Ziel ist es, dass der Medizinstudent die Grundlagen der Pflege kennen lernt, aber auch die spezielle, chirurgische und internistische Pflege. Es sollen beispielsweise Aufgaben durchgeführt werden, wie die Teilnahme an der Visite, Temperatur und Blutdruckmessungen, die Versorgung des Patienten oder die Blutentnahme.
Das Pflegepraktikum muss in einem Krankenhaus oder einer Rehabilitationseinrichtung mit einem vergleichbaren Pflegeaufwand abgeleistet werden. Wichtig ist, dass es sich um eine bettenführende Einrichtung handelt. Dies ist sehr wichtig, dies zu beachten, denn der Krankenpflegedienst wird nur anerkannt, wenn er in einer Einrichtung mit ständiger ärztlicher Leitung und pflegerischer Hilfeleistung auf einer Bettenstation gemacht wurde.
Im Zweifel solltet Ihr immer beim entsprechenden Landesprüfungsamt nachfragen, ob das Pflegepraktikum anerkannt wird. Bei uns findet Ihr auch eine Liste mit den Adressen aller Landesprüfungsämter.
Bewerbung Pflegepraktikum Medizinstudium
Das wichtigste bei der Bewerbung zum Pflegepraktikum ist genug Vorlaufzeit zu beachten. Wer sich erst ein paar Tage oder wenige Wochen vorher bewirbt, geht das Risiko ein, dass die Plätze schon vergeben sind oder dass die Kliniken so kurzfristig keine Bewerber aufnehmen können. Eine Vorlaufzeit von mindestens drei bis vier Monaten sollte daher auf jeden Fall berücksichtigt werden. Damit sollte man auf der sicheren Seite sein.
Wer dies verpasst hat, sollte es dennoch auch mit einer kurzfristigen Bewerbung für das Pflegepraktikum versuchen. In Einzelfällen kann es auch sehr kurzfristig klappen und man kann innerhalb von zwei Wochen anfangen. Allerdings ist eine Hepatitis Impfung vorzuweisen, die mindestens 6 Wochen vorher durchgeführt wurde.
Die Bewerbung selbst findet in der Regel äußerst formlos statt. Mann sollte in der entsprechenden Klinik anrufen und sich mit der Pflegedienstleitung in Verbindung setzen. Die Pflegedienstleitung leitet die Pflege einer Station oder eine Funktionseinheit eines Krankenhauses. Sie führt die Personalführung für diesen Bereich aus und ist somit auch für Einstellungen von Praktikanten zuständig.
Man ruft also einfach bei der Pflegedienstleitung an und frägt, ob es freie Praktikumsplätze gibt und wann man dass Praktikum durchführen kann. So einfach funktioniert die Bewerbung, in der Regel ist kein Schriftverkehr nötig, wie man es von der klassischen Bewerbung her kennt.
Anrechnung von krankenpflegerischen Tätigkeiten
Verschiedene Tätigkeiten können auf das Pflegepraktikum angerechnet werden.
Hierzu zählen die folgenden Tätigkeiten.
Eine krankenpflegerische Tätigkeit
- im Rahmen des Jugendfreiwilligendienstes
- im Rahmen des Bundesfreiwilligendienstes
- im Sanitätsdienst der Bundeswehr
- im Rahmen eines freiwilligen sozialen Jahres oder des Zivildienstes
Eine erfolgreich abgeschlossene Ausbildung
- als Hebamme oder Entbindungspfleger
- als Medizinische Fachangestellte
- als Krankenschwester
- als Rettungssanitäter
- als Notfallsanitäter
- als Krankenpfleger / Krankenschwester
- als Krankenpflegehelfer
- als Altenpfleger
- als Altenpflegehelfer
Verfall des Pflegepraktikums
Die Durchführung von dem Krankenpflegepraktikum ist erst nach Erhalt des Abiturzeugnisses möglich. Möchtet Ihr das Pflegepraktikum vor dem Abitur ableisten, wendet Euch an das zuständige Landsprüfungsamt, siehe Link oben.
Ist das Pflegepraktikum bereits abgeleistet, verfällt es in der Regel auch nicht, das haben Nachfragen bei den Landesprüfungsämtern ergeben.
Pflegepraktikum im Ausland
Das Krankenpflegepraktikum kann man auch außerhalb von Deutschland machen und damit zeitgleich einen Auslandsaufenthalt absolvieren. Ein solches Praktikum kann auf verschiedenen Wegen realisiert werden: Entweder nutzt man (falls vorhanden) entsprechende internationale Kontakte der Hochschule bzw. entsprechende Austauschprogramme oder man sucht sich selbst eine Stelle im Ausland. Eine dritte Variante ist die Realisierung über Agenturen/Veranstalter, die entsprechende Auslandsaufenthalte organisieren und/oder Praktikumsplätze vermitteln. Dies machen vor allem Anbieter für Volunteering: In vielen Pflegeheimen, Krankenhäusern und anderen medizinischen Einrichtungen weltweit besteht die Möglichkeit, als freiwilliger Helfer ein qualifiziertes Praktikum oder zu absolvieren. Ein Erfahrungsbericht über ein Krankenpflegepraktikum in den vereinigten Staaten von Amerika findet Ihr hier unter Pflegepraktikum im Ausland in den USA.
Wir wünschen Euch viel Erfolg beim absolvieren des Krankenpflegepraktikums.
Weitere Informationen rund um das Medizinstudium
Medizinstudium – Numerus Clausus
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