
Im Ärztegelöbnis – der Neufassung des Hippokratischen Eides – das Ärzte nach Erhalt der Approbation leisten müssen, heißt es: „Ich werde meinen Beruf nach bestem Wissen und Gewissen, mit Würde und im Einklang mit guter medizinischer Praxis ausüben.“ Mediziner versichern hiermit, ihrem Beruf unter Einhaltung der Sorgfaltspflicht nachzugehen, dennoch kann es im Rahmen der ärztlichen Berufsausübung passieren, dass Patienten durch Behandlungsfehler einen gesundheitlichen Schaden erleiden. Mit welchen Folgen und Forderungen Ärzte im Falle eines Fehlers bei der Behandlung rechnen müssen, erläutert der folgende Artikel.
Inhaltsverzeichnis
Arten von Forderungen
Wenn ein Patient durch einen Fehler im Rahmen einer medizinischen Behandlung einen gesundheitlichen Schaden erleidet, steht ihm eine Entschädigung in Form von Schadensersatz und Schmerzensgeld zu. Die Unterschiede der jeweiligen finanziellen Leistung sind im Folgenden zusammengefasst.
Schadensersatz
Wenn ein Patient aufgrund eines Behandlungsfehlers Schadensersatzansprüche geltend machen kann, beziehen sich diese auf die materiell beziehungsweise finanziell erlittenen Schäden, die beispielsweise im Zusammenhang mit einem aus dem gesundheitlichen Schaden resultierenden Verdienstausfall stehen. Diese entstehen dann, wenn ein Arbeitnehmer bei einer länger als sechs Wochen andauernden Arbeitsunfähigkeit anstatt der Entgeltfortzahlung von Seiten des Arbeitgebers schließlich Krankengeld erhält, wodurch eine deutliche Minderung des Einkommens entsteht.
Bei selbstständig tätigen Personen besteht der Einkommensverlust oftmals bereits ab dem ersten Tag der Erwerbsunfähigkeit. Ein weiterer finanzieller Nachteil kann sich für den Geschädigten durch finanzielle Mehrkosten aufgrund der Notwendigkeit besonderer Therapiemaßnahmen (Beispiel: Ergotherapie, Physiotherapie) ergeben.
Wenn durch den Gesundheitsschaden zudem der eigene Haushalt nicht mehr adäquat geführt werden kann, stehen dem Geschädigten zudem zusätzliche Gelder für die Kompensation des sogenannten Haushaltsführungsschadens zu. Darüber hinaus werden zudem Kosten für Fahrten zu Ärzten oder Therapiemaßnahmen und Anwaltskosten berücksichtigt.
Schmerzensgeld
Das Schmerzensgeld ist in Paragraf 253 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) geregelt. Es handelt sich hierbei um eine finanzielle Leistung, die nicht dem Ausgleich eines finanziellen, sondern eines gesundheitlichen (auch: immateriellen) Schadens dient. Mit der Zahlung von Schmerzensgeld soll der Schadensverursacher – sprich der Arzt – Wiedergutmachung leisten, weswegen in diesem Zusammenhang von der sogenannten Genugtuungsfunktion gesprochen wird.
Wann hat man Anspruch auf Schmerzensgeld?
Bei der Geltendmachung von Schmerzensgeld gilt die sogenannte Nachweispflicht von Seiten der geschädigten Person. Dies bedeutet, dass der Patient im Falle eines vermuteten Behandlungsfehlers nachweisen muss, dass ein gesundheitlicher Schaden vorliegt und der behandelnde Arzt auch tatsächlich für die Entstehung desselben verantwortlich ist. Schmerzensgeld kann zudem nicht direkt beim behandelnden Arzt, dem Krankenhaus oder einer entsprechenden Behörde beantragt werden, es muss gerichtlich eingefordert werden.
Schmerzensgeld: So wird die Höhe berechnet
Es existieren Tabellen, die einen Überblick über die Höhe des Schmerzensgeldes bei verschiedenen Gesundheitsschäden durch Behandlungsfehler abbilden, die tatsächliche Entschädigungssumme ist allerdings von Fall zu Fall unterschiedlich und wird basierend auf den folgenden Faktoren individuell berechnet.
Medizinische Faktoren
Diese medizinischen Faktoren fließen in die Bemessung der Höhe des Schmerzensgeldes ein.
- Patientenalter
- Behandlungsdauer
- Verletzungsausmaß
- Schmerzintensität
- Schwere des operativen Eingriffs
- Mögliche Folgeschäden in Form eines Pflegegrades oder eines Grades der Behinderung
Berufliche Faktoren
Die Frage, ob ein Patient seinem angestammten Beruf weiterhin nachgehen kann oder eine Erwerbsminderung oder -unfähigkeit vorliegt, beeinflusst ebenfalls die Schmerzensgeldhöhe. Bei bestehender Arbeitsunfähigkeit werden im Rahmen der Schmerzensgeldfestlegung sowohl Grad als auch Dauer der Erwerbsminderung berücksichtigt.
Vermögensverhältnisse
Die Vermögensverhältnisse der sich vor Gericht streitenden Parteien (Patient und Arzt) dienen ebenfalls als Bemessungsgrundlage für die Ermittlung der Höhe des Schmerzensgeldes.
Versehen oder Vorsatz?
Ein weiterer Faktor der die Höhe des Schmerzensgeldes maßgeblich beeinflusst, ist die Frage, ob der Behandlungsfehler versehentlich oder absichtlich herbeigeführt wurde, wobei in letzterem Fall die Entschädigung üblicherweise höher ausfällt.
Fazit
Ärztliche Behandlungsfehler können für die geschädigten Patienten schwerwiegende Folgen für die Zukunft bedeuten. Da die Nachweispflicht jedoch ausschließlich beim Geschädigten liegt und der Nachweis des tatsächlichen Schadens sowie der Verletzung der Sorgfaltspflicht seitens des behandelnden Arztes oftmals sehr schwierig ist, enden die meisten gerichtlichen Verfahren mit einem Vergleich.