Der Kinder- und Jugendärztliche Dienst stellt für viele ärztliche Kollegen/-innen eine hervorragende Alternative zur klinischen Tätigkeit und dem stressigen Krankenhausalltag dar. Geregelte Arbeitszeiten und der Wegfall von Nacht- oder Wochenendarbeit, bringen gerade für Ärzte/-innen mit Familie große Vorteile. Wer sich für diesen Bereich entscheidet, kann äußerst gute Karrierebedingungen erwarten, denn der Mangel an Fachkräften ist im öffentlichen Gesundheitswesen besonders gravierend.
Inhaltsverzeichnis
In der Regel ist der Kinder- und Jugendärztliche Dienst eine Abteilung der kommunalen Gesundheitsbehörde im Bereich des öffentlichen Gesundheitsdienstes. Die Aufgaben unterscheiden sich zwischen den einzelnen Behörden, weil Gesundheit länderspezifisch organisiert ist.
Aufgabengebiete im Kinder- und Jugendärztlichen Dienst
Der Kinder- und Jugendärztliche Dienst deckt eine Vielzahl verschiedener Aufgabengebiete ab.
Im Wesentlichen haben die Institutionen des öffentlichen Gesundheitsdienstes die Aufgabe, Krankheiten zu verhüten oder zu bekämpfen. Im Falle des Kinder- und Jugendärztlichen Dienstes bezieht sich diese Tätigkeit auf alle Kinder und Minderjährigen.
Die ärztliche Untersuchung und Begutachtung stellt eines der Aufgabengebiete dar. Dazu zählen beispielsweise Reihenuntersuchungen in Schulen oder Kindertagesstätten.
Alle Schulanfänger müssen sich einer ärztlichen Einschulungsuntersuchung unterziehen. Auch diese wird vom Kinder- und Jugendärztlichen Dienst durchgeführt. Auch Begutachtungen nach behördlicher Beauftragung gehören zu den Aufgaben.
Häufig finden Untersuchungen bedarfsorientiert oder für bestimmte Zielgruppen statt. Dazu zählen entwicklungsbegleitende Untersuchungen in verschiedenen Altersklassen, allgemeine Beratungen im Kindergarten- und Schulalter sowie die Untersuchung behinderter Kinder oder Jugendlicher.
Neben den medizinischen-praktischen Aufgaben gehörten auch gutachterliche Tätigkeiten, epidemiologische Beobachtungen oder Maßnahmen sowie die Gesundheitsberichterstattung zu den Aufgaben des Kinder- und Jugendärztlichen Dienstes.
Einschulungsuntersuchung
Kinder, die per Definition die Schulreife des jeweiligen Bundeslandes erreichen, werden dem Kinder- und Jugendärztlichen Dienst zur Einschulungsuntersuchung vorgestellt. Hier wird abgeklärt, ob medizinische Einwände gegen den Schuleintritt bestehen und eine Empfehlung für oder gegen den Schulbesuch ausgesprochen.
Die Untersuchung dauert in der Regel etwa 45-60 Minuten, in denen sowohl physische als auch psychische Voraussetzungen überprüft werden. Es werden Größe und Gewicht ermittelt, motorische Fähigkeiten festgestellt und die Hör- und Sehfähigkeit getestet.
Auch das Vorliegen aller nötigen Impfungen wird überprüft. Hier ist die Masern-Impfung besonders zu erwähnen, die seit dem Inkrafttreten des zugehörigen Gesetzes seit 01.03.2020 unter anderem für alle Schulkinder verpflichtend ist.
Entwicklungsbegleitende Untersuchungen
Je nach Altersklasse sollen Kinder und Jugendliche bestimmte Voraussetzungen und Entwicklungsschritte erfüllen. Die Entwicklungsuntersuchungen werden in der Regel vom Sozial- oder Jugendamt beauftragt und beinhalten Tests zur körperlichen, geistigen und seelischen Entwicklung.
Dazu wird im Beisein der Eltern eine Untersuchung mit anschließender Befragung durchgeführt. Auf Grund der dann erhobenen Ergebnisse, werden Empfehlungen zu beispielsweise Facharztkonsultationen oder speziellen Fördermöglichkeiten ausgesprochen.
Impfungen und Impfberatung
Mit Hilfe von Impfungen lassen sich Krankheiten verhindern. Das hat in der Vergangenheit dafür gesorgt, dass, durch die sich einstellende Herdenimmunität, Krankheiten nur noch sehr selten oder gar nicht mehr auftreten.
Zugelassene Impfstoffe werden von der ständigen Impfkommission (STIKO) in die Impfempfehlungen integriert. Für spezielle Impfstoffe zählt in Deutschland bereits im Kindes- und Jugendalter Pflicht, sofern öffentliche Einrichtungen (Schule, Kindergarten) aufgesucht werden sollen. Dies trifft zum Beispiel auf die Masernimpfung zu.
Beratungen und Kontrollen des individuellen Impfstatus, sowie die bedarfsweise Vervollständigung des Impfschutzes, werden unter anderem auch vom Kinder- und Jugendärztlichen Dienst durchgeführt.
Gesundheitsberichterstattung
Zur Gesundheitsberichterstattung müssen im Kinder- und Jugendärztlichen Dienst epidemiologische, statistische Daten erhoben werden. Abgesehen davon werden die gesundheitliche Versorgung und der Gesundheitszustand der Kinder und Jugendlichen bewertet.
Die statistischen Erhebungen und Analysen oben genannter Faktoren, fließen dann in die Planung kommunaler Gesundheitsentscheidungen mit ein.
Wie wird man Arzt/Ärztin im Kinder- und Jugendärztlichen Dienst?
Im Kinder- und Jugendärztlichen Dienst tätig zu sein, hat für Ärzte/-innen einige Vorteile. Neben einer geregelten Arbeitszeit, die im Normalfall werktags stattfindet, ist der Job im Gegensatz zum hektischen Alltag im Krankenhaus familienfreundlich und planbar. In der Regel werden Fachärzte/-innen für Kinder- und Jugendmedizin gesucht. Für die Tätigkeit sind darüber hinaus auch Erfahrungen im sozialpädiatrischen Bereich oder dem öffentlichen Gesundheitswesen von Vorteil.
Wer im öffentlichen Gesundheitswesen tätig sein möchte, benötigt im Normalfall die zugehörige Facharztausbildung (Weiterbildung zum/-r Facharzt/-ärztin für Öffentliches Gesundheitswesen). Dafür ist ein abgeschlossenes Medizinstudium nötig. Im Anschluss daran beginnt die Facharztausbildung. Diese dauert insgesamt 60 Monate.
Aufgrund des Personalmangels, der auch bei den Gesundheitsämtern besteht, wird der Quereinstieg ins öffentliche Gesundheitswesen für Fachärzte/-innen anderer Fachrichtungen häufig erleichtert. Die entsprechenden Voraussetzungen sind bei den individuell zuständigen Ärztekammern zu erfragen.
Wo kann ich als Arzt/Ärztin im Kinder- und Jugendärztlichen Dienst arbeiten?
Die Abteilung Kinder- und Jugendärztlicher Dienst ist in der Regel den Gesundheitsämtern der Kommunen oder der kommunalen Verwaltung unterstellt. Die regelmäßige Arbeit kann, abhängig vom Aufgabengebiet, außerhalb der Bürozeiten aber auch im Außendienst stattfinden.
Hierzu suchen Kollegen/-innen des Kinder- und Jugendärztlichen Dienstes zum Beispiel Schulen oder Kindergärten auf, um vor Ort Untersuchungen oder Beratungen durchzuführen. Auch andere Einrichtungen oder Privathaushalte können Einsatzorte sein.
Was verdient ein/e Arzt/Ärztin im Kinder- und Jugendärztlichen Dienst?
Im Vergleich zu den klinisch tätigen Kollegen/-innen verdienen Ärzte/-innen im Kinder- und Jugendärztlichen Dienst normalerweise deutlich weniger. Das liegt unter anderem daran, dass keine Nacht- und Wochenendarbeit stattfindet, welche normalerweise extra entlohnt wird. Auch das Grundgehalt fällt in der Regel deutlich geringer aus. Im öffentlichen Dienst gelten eigene Tarifverträge. Diese können in Bezug auf die Höhe des Gehalts mit den privaten Trägern nicht mithalten. Für Beamte/-innen gelten die entsprechenden Besoldungstabellen. Alles zum Facharzt-Gehalt, Gehalt von Kinderärzten/-innen und mehr findet sich in unserem Karriere-Bereich!
Je nach Entgeltgruppe und individueller Vergütungsstufe verdienen Ärzte/-innen im öffentlichen Gesundheitsdienst zwischen circa 4.542 und 7.144 Euro pro Monat. Hinzu können Zulagen oder individuelle Sonderzahlungen kommen.