Mit der Habilitation in Medizin können Ärzte/-innen die höchste wissenschaftliche Prüfung im Gesundheitsbereich ablegen und ihre Expertise in ihrem Fachbereich unter Beweis stellen. Wenn man sich für einen Karriereweg in der Forschung entscheidet, steht nach der Dissertation und dem Postdoc die Habilitation als großer Meilenstein aus.
Wir erklären, inwiefern sich die Hochschulprüfung lohnt, was die Voraussetzungen sind und wie die Bewerbung und das Habilitationsverfahren ablaufen.
Inhaltsverzeichnis
Habilitation Medizin – Bedeutung
Als Habilitation bezeichnet man in wissenschaftlichen Fächern die höchste wissenschaftliche Hochschulprüfung. Sie stellt die Lehrbefähigung der Bewerber/innen (Habilitanden/-innen) fest. Mit einer bestandenen Habilitation erhalten Mediziner/innen eine Lehrerlaubnis („venia legendi“), die Wege zur selbstständigen Forschung und Lehre öffnet.
Braucht man eine Habilitation in der Medizin?
Mit der abgeschlossenen Habilitation kann man als Arzt/Ärztin die Zusatzbezeichnung Doktor habilitatus (Dr. med. habil.) erhalten. Habilitierte Mediziner/innen, die keine Anstellung als Professor/in haben, werden „Privatdozent/in“ (PD) genannt. Neben der Lehre ist die Habilitation für Mediziner/innen Voraussetzung für eine Position als Chefarzt/-ärztin an Universitätskliniken und für die eigenständige Betreuung von Doktoranden/-innen.
Habilitation in Medizin: Voraussetzungen
Doch was braucht man, um die Habilitation Medizin zu erlangen und evtl. Professorin bzw. Professor zu werden? Der genaue Ablauf der Hochschulprüfung ist durch die Habilitationsordnung der Universitäten festgelegt, orientiert sich aber am Hochschulgesetz. So beginnt der Lehrweg mit einem schriftlichen Antrag, in dem die Habilitationsabsicht mitgeteilt wird. Mit dem Antrag müssen von den Anwärtern/-innen einige Voraussetzungen erfüllt sein. Zu diesen gehören:
- Wahl des Habilitationsgebiets in einem Fachgebiet der Fakultät
- erfolgreich abgeschlossene Promotion
- mehrjährige wissenschaftliche Tätigkeit
- abgelegte Leistungen in der studentischen Lehre
- eventuell eine Weiterbildung im pädagogisch-didaktischen Bereich
- bei Fächern in der Krankenversorgung: alle zugehörigen Teil- und Bereichsbezeichnungen
Die Bewerbung für einen Platz als Habilitand/in erfordert neben Informationen über die Forschungsarbeit – Titel, Gliederung, zugehörige Publikationen und grobe Beschreibung des Forschungsprojektes – auch einen Nachweis über die eigene Karriere, inklusive Lebenslauf und Qualifikationen in der Lehre. Zudem hat man als Bewerber/in die Möglichkeit, eine/n Fachmentor/in vorzuschlagen.
Ablauf der Habilitation
Der Ablauf des Habilitationsverfahrens kann unterschiedlich ausfallen. So hat man beispielsweise die Habilitationsschrift kumulativ oder monographisch zu verfassen. Meist findet unabhängig von der Art eine Begleitung durch eine/n Mentor/in oder ein aus mehreren Personen bestehendes Mentorat statt. Diese führen nach einer gewissen Zeit der Habilitation ein Zwischengespräch mit dem/-r Anwärter/in, in dem Fortschritte besprochen und Termine zur Abschlussprüfung gesetzt werden.
Kumulative Habilitation oder Monografie?
Eine kumulative Habilitation ermutigt Wissenschaftler/innen ihre Forschungsergebnisse und -erkenntnisse schon vor Vollendung zu veröffentlichen und so an einem schnellen Voranschreiten in der Medizin mitzuwirken. Für diese Art der Habilitation in der Medizin veröffentlicht man mehrere Publikationen und kann mit diesen eine lange Habilitationsschrift ersetzen. Je nach Fakultät sind die Vorgaben zu den wissenschaftlichen Artikeln unterschiedlich.
Die Universität legt dabei Forderungen fest. Letztere können von Universität zu Universität unterschiedlich sein. So setzen manche Universitäten beispielsweise Senior- oder Erstautorenschaft bei den Texten voraus, während andere Publikationen in renommierten internationalen Zeitschriften vorgeben. Hier gilt immer die Voraussetzung, dass sich alle Texte unter einem Thema zusammenfassen lassen. Abhängig von der Fakultät wird von den Anwärtern/-innen meist eine Zusammenfassung mit einer Diskussion und einem Fazit gefordert.
Bei der Monografie oder monographischen Habilitation handelt es sich um die klassische Form der Habilitation. Bei dieser Art der wissenschaftlichen Arbeit wird die Forschung für die Hochschulprüfung in einer langen Schrift verfasst. Der Umfang kann in dieser Form der Habilitation in der Medizin 300 bis 800 Seiten betragen.
In der medizinischen Forschung sind Monografien, die nicht durch zusätzliche veröffentlichte Publikationen gestützt werden, irrelevant. Auch aus diesem Grund geht die Anzahl der monographischen Habilitationen in der medizinischen Forschung zurück.
Habilitationsprüfung
Um sich zur Abschlussprüfung der Habilitation als Arzt/Ärztin zu qualifizieren, reicht man folgende Unterlagen bei einem Habilitationsausschuss ein:
- Habilitationsschrift mitsamt Dissertation
- Publikation(en)
- persönlicher Informationen
- Bewertung von drei Außenstehenden Professoren/-innen im angestrebten Fach
- schriftliche Versicherung der Eigenleistung
Die Prüfung umfasst die Habilitationsschrift selbst, einen Vortrag der Habilitationskonferenz des jeweiligen Universitätsklinikums und eine Antrittsvorlesung. Die Fakultätsrat stimmt letztendlich über das Bestehen der Habilitation ab.
Habilitation – Dauer
Im Schnitt dauert eine Habilitation sechs bis acht Jahre, wobei das Verfahren an der Hochschule durch die Habilitationsordnung auf 4 Jahre begrenzt ist und eine Verlängerung schriftlich begründet werden muss. Mit wissenschaftlicher Postdoc Erfahrung kann diese Zeit auch abgekürzt werden. In der Realität zieht sich die eigentliche Forschung häufig über eine lange Zeit, weswegen der gesamte Weg zur Habilitation auch 20 Jahre dauern kann.
Wie geht es nach der Habilitation in Medizin weiter?
Eine Habilitation dient der Qualifikation zur Lehre und eigenständigen Forschung, weswegen der „vorgesehene“ Karriereweg auch nach der medizinischen Habilitation in diese Richtung geht. Viele Ärzte/-innen mit dem Titel „Dr. med. habil.“ bewerben sich auf freie Professuren in der Medizin. Dieses Amt bietet die Möglichkeit, den Lehrstuhl einer Universität zu leiten und an der Ausbildung der nächsten Generation von Mediziner/innen maßgeblich beteiligt zu sein.
Darüber hinaus ist eine Professur die Voraussetzung, um an einem Universitätsklinikum an einen Chefarzt-Posten zu kommen. Wer eine leitende Position an einem Uniklinikum erreichen will, sollte entsprechend den Professorentitel anstreben.
Habilitierte Ärzte/-innen, die nicht in das Amt eines/-r Professors/-in erhoben werden, werden als Privatdozenten/-innen (Priv.-Doz. oder PD) bezeichnet. Sie sind in der Forschung von Universitätskliniken tätig oder haben führende Positionen in anderen Krankenhäusern. Darüber hinaus hat man unabhängig vom Amt als Professor/in die Lehrbefähigung und kann Vorlesungen halten und an der medizinischen Lehre beteiligt sein.
Lohnt sich die Habilitation für Mediziner/innen?
Eine Habilitation erfordert viel Aufwand und Zeit für Forschung. Professuren und Chefarzt-Posten sind beliebt und die Wahrscheinlichkeit, nach der Lehrprüfung eine solche Position zu erhalten, ist gering. Für Chefarzt-Positionen jenseits von Unikliniken kann eine Habilitation sogar hinderlich sein, da Krankenhäuser häufig klinische und betriebswirtschaftliche Erfahrungen einer langen Publikationsreihe vorziehen.
In der medizinischen Forschung hingegen haben die Habilitation und die anschließende Professur einen bedeutenden Stellenwert. Ob sich eine Habilitation lohnt oder nicht, muss jede/r individuell für sich aufgrund der Interessen, Motivation und des geplanten Karrierewegs entscheiden.
Alternative zur Habilitation für Mediziner/innen
Seit 2002 ist die Habilitation definitionsgemäß nicht mehr die einzige Möglichkeit, eine Stelle als Dozent/in zu erreichen. Das sogenannte Hochschulrahmengesetz erlaubt auch andere wissenschaftliche Leistungen als Möglichkeit, Hochschullehrer/in zu werden. So kann man besonders früh in seiner Karriere als Juniorprofessor/in in der Lehre tätig sein, wenn man eine besonders herausragende Promotion ablegt.
Besonders in der Medizin ist der Weg über die Habilitation jedoch nach wie vor bevorzugt, unter anderem, weil sich eine medizinische Fakultät gerne mit den wissenschaftlichen Zusatzbezeichnungen ihrer Mitarbeiter/innen schmückt.