
Ein geschäftsführender Oberarzt – eine Position, die nicht in jeder Klinik vorkommt und doch wird der Begriff immer wieder verwendet. Was genau bedeutet der Begriff, was sind die Aufgaben des geschäftsführenden Oberarztes und wie ist seine hierarchische Stellung in der Klinik? Diese Fragestellungen werden in dem folgenden Artikel beantwortet.
Inhaltsverzeichnis
Definition Geschäftsführender Oberarzt
Eine genaue offizielle Definition des Begriffes geschäftsführenden Oberarztes liegt nicht vor. Sowohl in dem Tarifvertrag für Ärztinnen und Ärzte an Universitätskliniken (TdL) als auch in dem Tarifvertrag der kommunalen Krankenhäuser (VKA) wird der Begriff nicht verwendet und nicht definiert.
Einen Hinweis auf die Einordnung des geschäftsführenden Oberarztes gibt der Tarifvertrag des Klinikkonzerns Helios, auch wenn der Begriff hier nicht direkt verwendet wird. Jedoch wird hier der Begriff „Chefarzt-Stellvertreter“ neben dem Begriff des „Oberarzt“ wie folgt definiert: „Chefarzt-Stellvertreter ist derjenige Leitende Oberarzt, dem die ständige Vertretung des Chefarztes (Leitenden Arztes) vom Arbeitgeber ausdrücklich übertragen worden ist. Chefarzt-Stellvertreter ist nur derjenige Arzt, der den Chefarzt in der Gesamtheit seiner Dienstaufgaben vertritt. Das Tätigkeitsmerkmal kann daher innerhalb einer Abteilung (Klinik bzw. Institut) nur von einem Arzt erfüllt werden.“ (Quelle: Helios Tarifvertrag Entgeldgruppen Ärzte) Hier wird also der Begriff leitender Oberarzt als Chefarzt-Stellvertreter definiert, wenn er denn der ständige Vertreter des Chefarztes ist.
Ob die Stellung des geschäftsführenden Oberarztes der des leitenden Oberarztes im Sinne der Chefarztvertretung entspricht, kann nur beantwortet werden, in dem Geschäftsordnungen einzelner Krankenhäuser betrachtet werden. Hier kann als Beispiel die Uniklinik Freiburg angeführt werden. Dort findet eine folgende Definition des Begriffs statt. Eine Klinik wird durch den ärztlichen Direktor geleitet. Eine Klinik ist zum Beispiel die Thoraxchirurgie. Der ärztliche Direktor ist ein Chefarzt. Er ist verantwortlich für die Wirtschaftlichkeit der Klinik und für die Personalleitung. Unter dem ärztlichen Direktor wird dann der geschäftsführende Oberarzt angesiedelt: „Für jede Klinik oder jedes Institut wird auf Vorschlag des jeweiligen Direktors ein Stellvertretender Direktor vom Klinikumsvorstand bestellt, der die Voraussetzungen des § 47 Landeshochschulgesetz erfüllen muss. Er führt die Bezeichnung Leitender oder Geschäftsführender Oberarzt, bei nicht geforderter ärztlicher Qualifikation die Bezeichnung Stellvertretender Institutsdirektor.“ (Quelle: Uniklinik Freiburg)
Somit werden hier die Begriffe leitender und geschäftsführender Oberarzt gleichgesetzt im Sinne der Chefarztstellvertretung bzw. Stellvertretung des ärztlichen Direktors. Abweichende Definitionen sind jedoch möglich. So werden zum Beispiel an der Klinik für Kinder- und Jugendmedizin der Universität Tübingen die Begriffe geschäftsführender Oberarzt und leitender Oberarzt abweichend definiert. So hat jede Abteilung einen leitenden Oberarzt, der den Abteilungsleiter, also den Chefarzt vertritt. Daneben existiert ein geschäftsführender Oberarzt:
„Der Geschäftsführende Oberarzt wird durch den Klinikvorstand aus der Mitte der Oberärzte der Klinik auf Vorschlag der leitenden Oberärzte für 4 Jahre gewählt… Es besteht ein Delegationsrecht von Teilaufgaben auf die Leitenden Oberärzte der Abteilungen.“ (Quelle: Uni Tübingen) Hier nimmt der geschäftsführende Oberarzt eine eigene Stellung ein und ist für die übergreifende Organisation des ärztlichen Bereiches zuständig.
Zusammenfassend lässt sich also die Definition des geschäftsführenden Oberarztes wie folgt beschreiben: Eine eindeutige Definition des Begriffes des geschäftsführenden Oberarztes ist nicht möglich. Der Begriff wird individuell in den verschiedenen Klinik-Geschäftsordnungen definiert. Der geschäftsführende Oberarzt entspricht in der Regel jedoch Position des leitenden Oberarztes im Sinne des permanenten Chefarzt-Stellvertreters.
Aufgaben Geschäftsführender Oberarzt
Der Geschäftsführende Oberarzt übernimmt im Sinne des leitenden Oberarztes folgende Aufgaben:
- Vertretung des Chefarztes: permanente Vertretung bei dessen Abwesenheit (z.B. Urlaub oder Krankheit)
- Personalmanagement: Aufgaben wie Regelung der Urlaubsvertretung oder Koordination bei Krankheit von Mitarbeitern
- Medizinische Versorgung: Weiterentwicklung sowie Standardisierung von Behandlungskonzepten innerhalb der Abteilung
Hat der Geschäftsführende Oberarzt eine gesonderte Stellung über den leitenden Oberärzten wie zuvor beschrieben, können ihm folgende übergeordnete Aufgaben zugeordnet werden. Er ist dann für die bereichsübergreifende Organisation des ärztlichen Bereichs zuständig im Sinne von abteilungsübergreifender Organisation der folgenden Tätigkeiten:
- Ausbildung der Assistenzärzte
- Rotation der Assistenzärzte zwischen Abteilungen
- Weiterbildung der Fachärzte und Oberärzte
- Abteilungsübergreifender Bereitschaftsdienst