
Ein/e Pathologe/-in ist ein/e Arzt/Ärztin, der/die sich mit krankhaften Zuständen und Vorgängen im menschlichen Körper beschäftigen. Doch tun das nicht alle Mediziner/innen?
Inhaltsverzeichnis
Im Gegensatz zur weitläufigen Annahme, dass Pathologen/-innen in erster Linie Obduktionen im Bereich der Rechtsmedizin durchführen, untersuchen sie überwiegend Gewebeproben für Diagnosestellungen bei (möglicherweise) erkrankten Personen.
Wie sieht der Beruf des/der Pathologen/-in aus und welche Aufgaben führen diese Fachärzte/-innen noch aus? Dieser Artikel erläutert die Tätigkeit im Fachgebiet Pathologie ist und beschreibt das Berufsbild näher.
Was ist ein/e Pathologe/-in?
Ein Pathologe/-in ist ein/e Facharzt/-ärztin für Pathologie. Damit sind sie studierte Mediziner/innen mit einschlägiger Facharztweiterbildung. Das Wort Pathologie kann man übersetzen mit Lehre vom Leiden und Erdulden. Im Rahmen dieser Lehre von den Leiden, oder kurz Krankheitslehre, umfasst die Facharztrichtung Pathologie somit die Erkennung von Krankheiten, ihrer Entstehung und ihrer Ursachen durch die morphologiebezogene Beurteilung oder durch Obduktion.
Mehr als 95 Prozent der Untersuchungen findet allerdings am Gewebe Lebender statt. Untersucht wird alles, was operativ oder durch sonstige Entnahmetechniken wie Gewebe-Abstrichen gewonnen wird und einer Abklärung bedarf.
Was macht ein/e Pathologe/-in?
Ein/e Pathologe/-in untersucht Krankheiten vollumfänglich ausgehend von Herkunft und Pathogenese (Entstehung) über Verlaufsform und Auswirkungen bis hin zu den daraus resultierenden Vorgängen im Körper (Pathophysiologie).
Anhand makroskopischer (mit bloßem Auge), (licht-)mikroskopischer und molekularbiologischer Untersuchungen stellen oder bestätigen Pathologinnen und Pathologen eine Diagnose durch Gewebeuntersuchungen und -beurteilung. Sie ermöglichen damit eine systematische Behandlung durch zuständige Fachärzte/-innen der verantwortlichen Facharztrichtungen. Die Arbeit des/der Pathologen/-in ist also ein wichtiger Bestandteil der Diagnoseerstellung und damit bedeutend an einer Therapieentscheidung beteiligt.
Anders als in anderen Fachbereichen bleibt ein Kontakt zu Patienten/-innen in der Regel aus.
Pathologie – Untersuchungsmethoden
Die Hauptaufgaben erledigt ein/e Pathologe/-in mittels folgender Techniken:
- die makroskopische und mikroskopische Befundung von Resektaten (Operationspräparaten)
- makroskopische und mikroskopische Befundung von Gewebsstücken aus intravitaler Gewebegewinnung (Endoskopie, Biopsie etc.)
- mikroskopische Untersuchung von Körperflüssigkeiten, (Krebs-)Zellen oder Zytologien
- intraoperative Schnellschnittdiagnostik
- klinische Obduktion
Pathologie – Einsatzbereiche
Wer beim Lesen der Untersuchungsmethoden an die Arbeit von Gerichtsmedizinern/-innen (Fachärzte/-innen für Rechtsmedizin) denken muss, liegt gar nicht so falsch, denn die Aufgaben und Einflussgebiete in der Pathologie sind vielfältig. In den folgenden beiden Abschnitten stellen wir die Hauptaufgabengebiete eines/-r Pathologen/-in.
Klinische Pathologie: Pathologe/-in für Gewebeproben
In der Pathologie herrscht ein reger Austausch mit Kollegen/-innen, auch weil eine breite interdisziplinarische Kenntnis vorausgesetzt wird.
Zentrale Rolle in der Krebsdiagnostik
Eine zentrale Rolle in der Arbeit der Pathologen/-innen nimmt die Krebsdiagnostik ein. Dies betrifft beispielswiese auffällige Knoten bei einer Routinekontrolle in der Brust einer Patientin oder auffällige Polypen bei einer Darmspiegelung oder ein Magengeschwür bei einer Magenspiegelung. Um sicher zu stellen, dass es sich hierbei nicht um bösartige Tumore handelt, wird eine Gewebeprobe an die Pathologie geschickt.
Der/die Pathologe/-in untersucht das Gewebe mittels mikroskopischer Präparate. Die Untersuchung liefert Aufschluss, ob das Geschwür durch einen bösartigen Tumor (maligne Erkrankung) oder eine Entzündung (benigne Erkrankung) hervorgerufen worden ist. Es folgt eine weitere Klassifizierung und Graduierung. Wenn ein/e Pathologe/-in eine bösartige Entartung feststellt, diagnostiziert er/sie die Art des Tumors und gibt an, wieviel Gewebe im Umkreis des Tumors betroffen ist.
Die Diagnose der Pathologen/-innen entscheidet über die weitere Therapie. Ausgehend davon entscheiden sich die zuständigen Fachärzte/-innen für einen chirurgischen Eingriff, eine Strahlentherapie oder eine Chemotherapie.
Molekularpathologie
Die Molekularpathologie hat sich in den letzten Jahren zu einem integralen Bestandteil der pathologischen Diagnostik entwickelt. Die Untersuchung des genetischen Materials kann einen Nachweis liefern, der durch rein morphologische Untersuchung nicht erbracht wird. Auch kann durch Mutationsanalysen tumorrelevanter Proteine schon im Vorfeld eine Beurteilung erfolgen, ob der/die Patient/in auf angedachte Tumortherapien anspricht oder Alternativen besser wären.
Hand in Hand mit der Chirurgie
Findet sich ein Krebsgeschwür im Magen ist meist eine teilweise oder vollständige operative Entfernung des Magens nötig. Noch während der Narkose untersucht der/die Pathologe/-in makro- und mikroskopisch den Resektionsrand am entfernten Magenpräparat, das durch intraoperative Schnellschnittdiagnostik gewonnen wird. Wenn hier noch Metastasen gefunden werden, kann der Chirurg umgehend mehr Gewebe resezieren. Das Ergebnis wird durch eine standardisierte Tumorverschlüsselung klassifiziert. Diese Klassifikation bestimmt dabei über die weitere Therapie. So kann gewebesparend operiert werden.
Eine Vielzahl von weiteren Erkrankungen verschiedenster Organsysteme erfordert ebenfalls den geschulten Blick der Fachärzte/-innen für Pathologie. Dies kann etwa entzündliches Gewebe sein, dass ein/e Zahnarzt/-ärztin bei einer Wurzelbehandlung entdeckt und mit bloßem Auge nicht beurteilen kann oder Zellabstriche im Rahmen jährlicher gynäkologischer Vorsorgeuntersuchungen.
Forensische Pathologie: Pathologe/-in als Rechtsmediziner/in
Entgegen der Annahme, dass nur Rechtsmediziner/innen obduzieren, ist dies ebenfalls ein Aufgabengebiet des/der Pathologen/-in. Er/Sie wird herangezogen sobald eine nicht vollkommen klare Todesursache besteht und ein/e behandelnde/r Arzt/Ärztin diese untersuchen lassen möchte. Diese Untersuchung dient der Qualitätssicherung der Ärzte/-innen. Sie hilft, klinisch unklare Erkrankungen und den Erfolg bzw. Misserfolg einer Behandlung aufzuklären. Eine Einwilligung zur Obduktion der Angehörigen ist dafür nötig.
In der Rechtsmedizin hingegen entscheidet über eine nötige Obduktion die Polizei oder Staatsanwaltschaft und benötigt keine Erlaubnis durch Angehörige. Eine gerichtsmedizinische Obduktion wird bei ungeklärter Todesursache angefordert bzw. dann, wenn eine nicht natürliche Todesart wie Tötungsdelikt, Selbstmord oder Unfall vermutet wird.
Wie wird man Facharzt/-ärztin für Pathologie?
Jährlich absolvieren etwa 10.000 angehende Ärzte/-innen ein Medizinstudium. Von jedem Jahrgang wählt etwa 1 Prozent den Fachbereich der Pathologie. Hierfür stehen zahlreiche Stellenangebote in der Pathologie in ganz Deutschland zur Verfügung.
Die Facharztweiterbildung in dieser Facharztrichtung kann mit Approbation begonnen werden. Hierbei gibt es die Möglichkeit sich im Rahmen der Facharztausbildung für die grundlegende Pathologie oder der Neuropathologie zu entscheiden. Am Ende der Weiterbildung legt man eine mündliche Facharztprüfung ab.
Weiterbildungsinhalte der Pathologie
Ziel der Weiterbildung zum/zur Facharzt/-ärztin für Pathologie ist die Erlangung von Facharztkompetenz nach Weiterbildungsordnung. Die Weiterbildung dauert 72 Monate. Aufgeteilt sind diese 72 Monate in die 24-monatige Basisweiterbildung und eine 48-monatige Weiterbildung zum/zur Facharzt/-ärztin in Pathologie.
Für die Obduktionstätigkeit wird eine umfassende Kenntnis in pathologischer Anatomie vermittelt. Zur Diagnose-Erstellung erlernt man die makroskopische Beurteilung, Entnahme von morphologischem Material und Methoden der Bearbeitung und Färbung. Durch die enge Zusammenarbeit mit anderen Fachbereichen wird ebenso bereits während der Ausbildung viel Wert auf die interdisziplinäre Zusammenarbeit bei der Erkennung von Krankheiten und ihren Ursachen gelegt. Weitere und ausführliche Informationen in unserem Artikel zur Facharztausbildung Pathologie.
Was verdient man als Facharzt/-ärztin für Pathologie?
Das Pathologen-Gehalt ist tariflich genau so geregelt wie die Gehälter von Ärzten/-innen anderer Fachbereiche. Ganz allgemein kann gesagt werden, dass ein Facharzt-Gehalt, unabhängig vom Fachbereich, immer gleich ist – gesetzt dem Fall, man ist durch Berufserfahrung in gleicher Entgeltstufe beim gleichen Träger. Wer im öffentlichen Dienst beschäftigt ist, wird genau wie in Unikliniken und in vielen Privathäusern nach speziellen Tarifverträgen bezahlt.
Angestellte Fachärzte/-innen verdienen demnach 7.226 Euro im Median. Unterschiede ergeben sich durch Sonderarbeitszeiten, da diese höher vergütet werden. Wochenenddienste kommen aber beispielsweise in der Pathologie nur selten vor; die Arbeitszeit ist geregelt. Entsprechend können Pathologen/-innen seltener mit solchen Zuschlägen rechnen.
Häufige Fragen
- Was ist Pathologie?
- Was untersucht ein/e Pathologe/-in?
- Sind Pathologen/-innen Ärzte/-innen?
Pathologie ist eine medizinische Facharrztrichtung. Sie beschäftigt sich mit Untersuchung und Diagnose von krankhaften Zuständen und Vorgängen im menschlichen Körper.
Ein Pathologe oder eine Pathologin untersucht in erster Linie Krankheiten und krankhaften Veränderungen des menschlichen Körpers auf Basis von Gewebeproben.
Ein/e Pathologe/-in ist ein/e Facharzt/-ärztin für Pathologie. Er/Sie hat zuvor ein reguläres Studium der Medizin abgelegt und sich danach für eine Weiterbildung in dieser Facharztrichtung entschieden.