
Die Zusatz-Weiterbildung Orthopädische Rheumatologie ist eine bedeutsam Ergänzung der Facharztkompetenz, um die professionelle Versorgung von Patienten/-innen mit rheumatischen Erkrankungen zu verbessern. Laut Deutsche Gesellschaft für Rheumatologie e. V. leiden zwischen 1,5 und 2,1 Millionen Menschen in Deutschland an rheumatischen Krankheitsbildern. Die Rheumatologie ist in Deutschland keine eigene medizinische Facharztrichtung, sondern ein Teilgebiet der Inneren Medizin oder der Orthopädie.
Inhaltsverzeichnis
Welche/r Facharzt/-ärztin diese Weiterbildung machen darf, was die Weiterbildungsinhalte sind und welche Zukunftsperspektiven auch in finanzieller Hinsicht zu erwarten sind, erläutern wir hier.
Zusatz-Weiterbildung Orthopädische Rheumatologie im Überblick
- Anzahl Fachärzte/-innen: In Deutschland verfügen 136 Fachärzte/-innen über die Zusatzweiterbildung Orthopädische Rheumatologie (Stand 31.12.2020). 48 arbeiten im niedergelassenen, ambulanten Bereich und 82 in Krankenhäusern.
- Geschlechterverteilung: Die Orthopädische Rheumatologie wird überwiegend von Männern ausgeübt. Frauen sind mit 39 Rheumatologinnen in der Unterzahl.
- Dauer: Die Weiterbildungszeit dauert in Vollzeit 24 Monate (2 Jahre).
Das Fachgebiet Orthopädische Rheumatologie
Die Zusatz-Weiterbildung Orthopädische Rheumatologie umfasst Erkennung, Diagnosestellung und Behandlung von Beschwerden des Bewegungsapparates, die auf rheumatischen Erkrankungen basieren. Dabei handelt es sich um entzündliche, degenerative oder stoffwechselbedingte Prozesse, welche Einfluss auf die Beweglichkeit sowie die Lebensqualität von betroffenen Patienten/-innen nehmen.
Rheuma ist ein Überbegriff zahlreicher Erkrankungen. Zu den am häufigsten vorkommenden Rheumaerkrankungen zählen unter anderem rheumatoide Gelenkarthrose, Fibromyalgie mit Ganzkörperschmerzen, Osteoporose mit rückläufiger Knochendichte und Morbus Paget mit hohem Knochenzellenwachstum sowie systematische Autoimmunerkrankungen.
Mediziner/innen erwerben in der Weiterbildung die Facharztkompetenz, rheumatischbedingte Schmerzen zu lindern und im Idealfall den Fortlauf der Rheuma-Erkrankung durch konservative Behandlungen oder operative Eingriffe zu verlangsamen oder zu stoppen.
Voraussetzungen für die Zusatz-Weiterbildung Orthopädische Rheumatologie
Um die Zusatzweiterbildung Orthopädische Rheumatologie absolvieren zu können, sind ein abgeschlossenes Medizinstudium sowie die Facharztanerkennung in der Facharztrichtung Orthopädie und Unfallchirurgie Grundvoraussetzungen. Es muss also erst ein Facharzttitel mittels dieser Facharztausbildung erlangt werden:
Dauer der Zusatz-Weiterbildung Orthopädische Rheumatologie
Die Zusatzweiterbildung Orthopädische Rheumatologie hat eine Ausbildungsdauer von 24 Monaten beziehungsweise zwei Jahren, wenn diese in Vollzeit absolviert wird. Bei einer berufsbegleitenden und/oder Teilzeit-Weiterbildung verlängert sich der Ausbildungszeitrahmen dementsprechend.
Inhalte der Zusatz-Weiterbildung Orthopädische Rheumatologie
Die Inhalte der Zusatzweiterbildung Orthopädische Rheumatologie beziehen sich auf zwei Hauptgebiete: das Erlernen von theoretischen Kenntnissen sowie das praktische Erlernen von Fertigkeiten und durch Erfahrungen, wie folgend beschrieben.
Übergreifende Inhalte der Zusatz-Weiterbildung Orthopädische Rheumatologie
Kenntnisse zum Erlangen von kognitiver und Methodenkompetenz
- Klinische Symptomatologie und Differenzialdiagnose der degenerativen, entzündlichen und stoffwechselbedingten rheumatischen Krankheiten der Bewegungsorgane
Erfahrungen und Fertigkeiten für die Handlungskompetenz
- Sonographische Bildgebung bei degenerativen, entzündlichen und stoffwechselbedingten rheumatischen Krankheiten der Bewegungsorgane, insbesondere an Hand und Fuß
- Indikationsstellung und Befundinterpretation nuklearmedizinischer Diagnostik bei degenerativen, entzündlichen und stoffwechselbedingten rheumatischen Krankheiten der Bewegungsorgane
- Indikationsstellung und Befundinterpretation weiterer bildgebender Verfahren bei degenerativen, entzündlichen und stoffwechselbedingten rheumatischen Krankheiten der Bewegungsorgane
- Indikationsstellung und Befundinterpretation zur laborchemischen Differenzialdiagnostik sowie immunologischen Methoden bei degenerativen, entzündlichen und stoffwechselbedingten rheumatischen Krankheiten der Bewegungsorgane, auch in interdisziplinärer Zusammenarbeit
- Indikationsstellung und Befundinterpretation laborchemischer Synovia-Diagnostik
- Mikroskopische Untersuchung der Gelenkflüssigkeit einschließlich Befunderstellung
- Anwendung von Assessmentinstrumenten bei den degenerativen, entzündlichen und stoffwechselbedingten rheumatischen Krankheiten der Bewegungsorgane einschließlich Scoring klinischer Befunde
- Indikationsstellung und Befundinterpretation histopathologischer Diagnostik
- Spezielle osteologische Differenzialdiagnostik und medikamentöse Differenzialtherapie
- Manualmedizinische Untersuchung an den Bewegungsorganen bei Einzelbefunden sowie komplexen Befunden
Präventive Maßnahmen
Kenntnisse zum Erlangen von kognitiver und Methodenkompetenz
- Sekundäre und tertiäre Prävention von Gelenk-, Wirbelsäulen- und Weichteilmanifestationen bei degenerativen, entzündlichen und stoffwechselbedingten rheumatischen Krankheiten
Diagnostische Verfahren
Kenntnisse zum Erlangen von kognitiver und Methodenkompetenz
- Funktionsbezogene diagnostische Verfahren mit apparativen Messverfahren wie Muskelfunktionsanalyse, Stand-, Gang- und Bewegungsanalyse
- Standardisierte Schmerzanamnese, Schmerzanalyse und Differenzialdiagnose der Schmerzkrankheit unter Berücksichtigung psychologischer, arbeits- und sozialmedizinischer Gesichtspunkte bei degenerativen, entzündlichen und stoffwechselbedingten rheumatischen Krankheiten
Therapeutische Verfahren
Kenntnisse zum Erlangen von kognitiver und Methodenkompetenz
- Spezielle Schmerztherapieoptionen durch lokale und systemische Maßnahmen bei degenerativen, entzündlichen und stoffwechselbedingten rheumatischen Krankheiten der Bewegungsorgane
- Rehabilitationsspezifische Differenzialdiagnose und Klassifikation von Gesundheitsstörungen
- Rehabilitationsziele und Rehabilitationsmaßnahmen einschließlich Frührehabilitation bei orthopädisch-unfallchirurgischen, orthopädisch-rheumatologischen und orthopädisch-geriatrischen Krankheiten und Behinderungen unter kurativer und rehabilitativer Zielsetzung
- Grundlagen der Integration in Bereiche der schulischen, beruflichen, sozialen und persönlichen Teilhabe
- Technische Orthopädie bei degenerativen, entzündlichen und stoffwechselbedingten rheumatischen Krankheiten der Bewegungsorgane, Bau- und Wirkungsweise von Orthesen und Prothesen, Bandagen, Schienen und Apparaten einschließlich Materialkunde und Herstellungsverfahren
- Operative Therapieoptionen von Gelenk-, Wirbelsäulen- und Weichteilmanifestationen bei entzündlichen rheumatischen Krankheiten und ihren funktionellen Konsequenzen
Unterschiede je nach Bundesland
Die MWBO dient den Länderkammern als Orientierung. Sie sind aber nicht daran gebunden. Da sich die Voraussetzungen und Inhalte je nach Bundesland unterscheiden können, empfehlen wir eine individuelle Anfrage zu den spezifischen Anforderungen über die zuständigen Landesärztekammern.
Erfahrungen und Fertigkeiten für die Handlungskompetenz
- Indikationsstellung, Einleitung und Durchführung der medikamentösen Therapie bei (peri-)operativer und konservativer Behandlung der Bewegungsorgane inklusive in interdisziplinärer Zusammenarbeit mit internistischen Rheumatologen einschließlich der Überwachung der Dauertherapie im Langzeitverlauf entzündlich-rheumatischer Erkrankungen der Bewegungsorgane
- Multimodale Schmerztherapie in interdisziplinärer Zusammenarbeit
- Erstellung eines Therapieplans einschließlich interdisziplinärer Therapiekoordination
- Interventionelle Schmerztherapie am Bewegungssystem einschließlich diagnostischer und therapeutischer Lokal- und Leitungsanästhesie sowie Injektions- und Punktionstechniken an Wirbelsäule und Gelenken
- Medikamentöse Therapie akuter und chronischer Schmerzzustände
- Einleitung und Überwachung von Schmerzbewältigungstraining einschließlich Entspannungsverfahren
- Erstellung von Behandlungs- und Rehabilitationsplänen mit epikritischer Bewertung, insbesondere
- in der Frühmobilisation oder Frührehabilitation und bei Folgezuständen orthopädisch-unfallchirurgischer Erkrankungen
- in der Rehabilitation generativer, entzündlicher und stoffwechselbedingter rheumatischer Krankheiten der Bewegungsorgane
- Manualmedizinische Behandlungstechniken bei funktionellen Störungen der Bewegungsorgane
- Einleitung, Verordnung und Überwachung von Verfahren der physikalischen Medizin, der Physiotherapie und Ergotherapie, insbesondere
- bei akuten und chronischen rheumatischen Krankheiten der Bewegungsorgane
- bei chronischen Schmerzkrankheiten der Bewegungsorgane unter Verwendung standardisierter psychosozialer Evaluationsinstrumente
- Indikationsstellung zur Prothesen- und Orthesenbehandlung, differenzierte Verordnung der Bauweise, Überprüfung der Funktionsfähigkeit und ggf. Langzeittherapie
- Differenzialindikation und spezifische Behandlung nach Operationen an den Weichgeweben, der Wirbelsäule und den Gelenken bei entzündlich rheumatischen Krankheiten
- Operationen bei entzündlich rheumatischen Krankheiten
- Synovialisektomien an großen oder kleinen Gelenken
- Tendosynovialisektomien
- Gelenkersatzoperationen
- Resektionsarthroplastiken
- Eingriffe an Weichgeweben, zum Beispiel Bursektomien, Exstirpation von Rheumaknoten
- Erste Assistenz bei Operationen höheren Schwierigkeitsgrades bei entzündlich rheumatischen Krankheiten
- Synovialisektomien an großen oder kleinen Gelenken
- Arthrodesen
- Sehnenverlagerungen, Rekonstruktionen oder Transplantationen
- Neurolysen oder Verlagerungen peripherer Nerven
Prüfung und Weiterbildungs-Abschluss
Um das Weiterbildungsziel zu erreichen, müssen alle Kurse absolviert worden sein, wie sie die Weiterbildungsordnung vorgibt. Prüfungsinhalte können sich auf alle Themenbereiche der Zusatzweiterbildung Orthopädische Rheumatologie erstrecken und theoretisch und/oder praktisch abgefragt werden. Die Prüfungsdauer beträgt mindestens 30 Minuten.
Die Zusatzbezeichnung Orthopädische/r Rheumatologe/-in kann offiziell nach Anerkennung durch die Ärztekammer getragen werden. Dies dauert in der Regel maximal bis zu zwei Wochen nach Antragstellung gemäß Paragraf 2, Absatz 2 bis 4.
Logbuch
Das Logbuch stellt eine Dokumentation der Zusatzweiterbildung Orthopädische Rheumatologie dar. Wer an der Weiterbildung teilnimmt, ist verpflichtet, ab den ersten Ausbildungstag Protokoll über die durchgeführten Lehrinhalte und absolvierten Stundenzeiten zu führen. Das regelmäßige und vollständige Führen des Logbuchs ist Voraussetzung zur Prüfungszulassung. Das Logbuch ist bei Antragstellung unterschrieben der Ärztekammer zu übermitteln.
Zunehmend mehr Landesärztekammern bieten nur noch die digitale Version als eLogbuch an. Anmeldung und Registrierung können online über die Länderkammern erfolgen.
Gehaltsperspektiven als Orthopädische/r Rheumatologe/-in
Wie das Gehalt mit der Zusatzweiterbildung Orthopädische Rheumatologie ausfällt, hängt von mehreren Faktoren ab. Als selbstständige/r Rheumaorthopäde/-in kommt es auf die Patientenanzahl und Behandlungsarten. Je nach Leistungserbringung kann es weit über die 100.000 Euro pro Jahr hinausragen. Das Median-Gehalt als Orthopäde/-in liegt bei 101.618 Euro brutto (40-Stunden-Arbeitswoche). Das Gehalt eines/-r Rheumatologen/-in beträgt 7.065 Euro brutto. Das Facharzt-Gehalt angestellter Mediziner/innen wird in erster Linie durch Karrierelevel und Erfahrung bestimmt und nach gültigen Tarifverträgen für Ärzte/innen (VKA oder TV-L) gezahlt.
Karrieremöglichkeiten mit Zusatzbezeichnung als Orthopädische/r Rheumatologe/-in
Die meisten Ärzte/-innen mit der Zusatzweiterbildung Orthopädische Rheumatologie arbeiten im stationären Bereich, andere machen sich auch mit eigener Praxis selbstständig oder gehen als Teilhaber/innen in eine Gemeinschaftspraxis beziehungsweise in ein privates Gesundheitszentrum.
Im Angestelltenverhältnis steigen die Aufstiegschancen mit Weiterbildungen, die sich auch finanziell deutlich spürbar machen. Hier können Ärzte/-innen mit der Zusatzweiterbildung Orthopädische Rheumatologie zum/-r Oberarzt/-ärztin oder Chefarzt/-ärztin aufsteigen.
Des Weiteren können Fachärzte/-innen mit der Zusatzweiterbildung Orthopädische Rheumatologie auch als Dozenten/-innen in Universitäten lehren sowie als Ausbilder/in und Prüfungsmitglied der Ärztekammer tätig werden. Zudem verfügt die Rheumaorthopädie noch über zahlreiche unentdeckte Bereiche. Spezialisten/-innen betreiben hier Forschung und erstellen wissenschaftliche Analysen zur Entwicklung neuer Therapielösungen.
Häufige Fragen zu Orthopädische Rheumatologie
- Was ist Orthopädische Rheumatologie?
- Wie erhält man die Zusatzbezeichnung als Orthopädische/r Rheumatologe/-in?
- Wie lange dauert die Zusatzweiterbildung Orthopädische Rheumatologie?
In der Orthopädischen Rheumatologie beschäftigen sich die Fachärzte/-innen mit rheumatischen Erkrankungen, die mit dem Bewegungsapparat zu tun haben. Ihr Aufgabengebiet erstreckt sich über die Diagnose, Schmerzbehandlungen, Präventionen und konservative Therapien sowie operative Behandlungen.
Zum Erhalt der Zusatzbezeichnung ist eine Zusatz-Weiterbildung Orthopädische Rheumatologie erfolgreich zu absolvieren, die ausschließlich Fachärzten/-innen aus der Fachrichtung Orthopädie und Unfallchirurgie vorbehalten ist.
Die Weiterbildungszeit beträgt in der Regel 24 Monate in Vollzeit.