Fachärzte und Fachärztinnen für Allgemeinmedizin sind die Allrounder der Medizin. ...

Mit der Facharztausbildung Psychiatrie und Psychotherapie spezialisieren sich Mediziner/innen auf die Erkennung, Behandlung und Rehabilitation von psychischen Erkrankungen und Störungen. Es handelt sich um eine sehr spezielle Facharztrichtung: Während sich fast alle anderen ärztlichen Gebiete mit dem menschlichen Körper befassen, beschäftigt sich der/die Psychiater/in bzw. Psychotherapeut/in vorwiegend mit Störungen des menschlichen Geistes sowie den möglichen (körperlichen) Ursachen.
Ein/e Fachärztin / -arzt für Psychiatrie und Psychotherapie prüft und therapiert Veränderungen und Störungen des Denkens und der Gefühle der Menschen. Dabei greift er/sie einerseits auf psychotherapeutische Behandlungsmethoden zurück, andererseits können die Patienten/-innen auch medikamentös in Form von beispielsweise Antidepressiva behandelt werden.
Das Fachgebiet Psychiatrie und Psychotherapie im Überblick
- Anzahl Fachärztinnen und -ärzte: In Deutschland sind 12.428 berufstätige Fachärzte/-innen für Psychiatrie und Psychotherapie registriert.
- Altersverteilung: 72% der Fachärzte sind älter als 50 Jahre.
- Geschlechterverteilung: Etwas mehr als die Hälfte aller Fachärzte/-innen für Psychiatrie und Psychotherapie sind weiblich.
- Dauer: Die Weiterbildungszeit für die Facharztausbildung Psychiatrie und Psychotherapie dauert in Vollzeit 60 Monate.

Knapp 28 Prozent der erwachsenen Bevölkerung sind jährlich von psychischen Erkrankungen betroffen. Das betrifft in Deutschland etwa 17,8 Millionen Personen.
Wer mehr zur Tätigkeit im Fachgebiet Psychiatrie und Psychotherapie erfahren möchte, findet diese und alle anderen Fachrichtungen in unserer Übersicht der Facharztrichtungen.
Facharztausbildung Psychiatrie und Psychotherapie – Voraussetzungen
Um Arzt/Ärztin zu werden, ist zunächst das erfolgreiche Absolvieren des Medizinstudiums nötig. Nach dem Bestehen des dritten Staatsexamens kann man die Approbation beantragen, die eine Tätigkeit als Assistenzarzt/-ärztin erlaubt. In dieser Zeit spezialisieren sich Ärzte/-innen in Weiterbildung in der von ihnen gewählten Facharztrichtung.
Zum Abschluss der Facharztausbildung wird schließlich die Facharztprüfung absolviert und der Titel Facharzt/-ärztin für Psychiatrie und Psychotherapie wird erworben.
Facharztausbildung Psychiatrie und Psychotherapie – Dauer
Wer den Facharzttitel für Psychiatrie und Psychotherapie erwerben will, hat eine Weiterbildungszeit von insgesamt fünf Jahren zu absolvieren. Die Facharztausbildung muss bei einem Weiterbildungsbeauftragten an einer Weiterbildungsstätte gemäß § 5 Abs. 1 Satz 1 der Musterweiterbildungsordnung absolviert werden.
Während der 60-monatigen Weiterbildung Psychiatrie und Psychotherapie müssen außerdem abgeleistet werden:
- 12 Monate in Neurologie
- 24 Monate in der stationären Patientenversorgung
Bis zu 12 Monate Weiterbildung können zum Kompetenzerwerb in Allgemeinmedizin, Innere Medizin, Psychosomatische Medizin und Psychotherapie, Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie und/oder im Schwerpunkt Forensische Psychiatrie erfolgen.
Weiterbildung Psychiatrie und Psychotherapie – Inhalte
Im Laufe der Weiterbildung zum/-r Facharzt/-ärztin für Psychiatrie und Psychotherapie müssen bestimmte Inhalte, Kenntnisse und Fähigkeiten erlernt werden, welche durch die Weiterbildungsordnung (WBO) vorgeschrieben sind. Die Weiterbildungsinhalte der Facharztausbildung Psychiatrie und Psychotherapie laut WBO sind (Zahlen in Klammern handelt es sich um Richtzahlen):
Übergreifende Inhalte der Facharzt-Weiterbildung Psychiatrie und Psychotherapie:
- Wesentliche Gesetze, Verordnungen und Richtlinien
- Deeskalierende Maßnahmen im Vorrang zu Zwangsmaßnahmen
- Wissenschaftlich begründete Gutachtenerstellung (3)
- Grundlagen hereditärer Krankheitsbilder
- Indikationsstellung für eine humangenetische Beratung
Psychiatrische Krankheitslehre und Diagnostik:
- Allgemeine und spezielle Psychopathologie
- Grundlagen der Diagnostik und Therapie psychischer Erkrankungen und Störungen unter Einbeziehung biologischer, psychologischer und sozialer Faktoren
- Somatische, insbesondere neurobiologische, soziale und psychologische Grundlagen und Differentialdiagnostik sowie Verlauf psychischer Erkrankungen und Störungen einschließlich Transitionsphasen
- Grundlagen der Psychotherapie in den wissenschaftlich anerkannten Verfahren, insbesondere der tiefenpsychologisch fundierten Psychotherapie, der Verhaltenstherapie sowie der Neuropsychologie
- Grundlagen der somatischen und psychotherapeutischen Behandlung in der forensischen Psychiatrie
- Psychodiagnostische Testverfahren, neuropsychologische und neurophysiologische Untersuchungs- und Behandlungsmethoden
- Psychiatrische und psychotherapeutische Anamnese- und Befunderhebung unter Einbeziehung familiärer, psychosozialer, altersspezifischer, epidemiologischer und transkultureller sowie kultur- und werteorientierter Gesichtspunkte einschließlich der Anwendung standardisierter Verfahren sowie Fremd- und Selbstbeurteilungsskalen, davon dokumentierte Erstuntersuchungen (60)
- Indikationsstellung und Befundinterpretation von elektrophysiologischen Methoden, z. B. Elektroenzephalographie
- Indikationsstellung und Befundinterpretation bildgebender Verfahren, z. B. kraniale Computertomographie, Kernspin- und Positronen-Emissions-Tomographie
- Lumbalpunktionen einschließlich der Interpretation von Liquordiagnostik
- Grundlagen der neuropsychiatrischen Differentialdiagnostik und der klinisch-neurologischen Diagnostik
- Psychiatrische und psychotherapeutische Konsiliar- und/oder Liaisondienste, davon dokumentierte Fälle (40)
- Diagnostik von psychischen Erkrankungen und Störungen im Alter unter Berücksichtigung von Multimorbidität und Einbeziehung des psychosozialen Umfeldes
Assistenzarzt Stellenangebote Psychiatrie / Psychotherapie
Behandlung psychischer Erkrankungen und Störungen:
- Psychische Erkrankungen und Störungen im Kindes- und Jugendalter
- Technik der Behandlung durch Spezialtherapeuten, z. B. Ergotherapeuten, Physiotherapeuten, Heilpädagogen, Sprach-, Bewegungs- und Kreativtherapeuten
- Angehörigenarbeit und trialogische Arbeit
- Spezielle Versorgungsformen, z. B. Home Treatment, Akutbehandlung im häuslichen Umfeld, Interventionen in den Bereichen Wohnen und Arbeit
- Einleitung von Maßnahmen zur Wiederherstellung der Selbstständigkeit und Minderung der Pflegebedürftigkeit, zur Sicherung der Geschäftsfähigkeit sowie Einleitung von Vorsorgevollmacht, Betreuung und Pflege
- Psychiatrische und psychotherapeutische Therapie von Menschen mit psychischen Erkrankungen und Störungen mittels bio-psycho-sozialem Behandlungsansatz unter Berücksichtigung der Transitionsphasen, davon dokumentierte Fälle (300)
- Therapie von Traumafolgestörungen mittels wissenschaftlich anerkannten Verfahren bei Patienten (5)
- Grundlagen der Psychopharmakologie
- Somatische Therapieverfahren, z. B. Lichttherapie, Stimulationsverfahren, Schlafphasenverschiebung und Wachtherapie
- Grundlagen der psychosozialen Therapien
- Einleitung und Überwachung von ergotherapeutischen, sport- und bewegungstherapeutischen und kreativtherapeutischen Maßnahmen
- Mitbehandlung von Folgen psychischer Erkrankungen und Störungen auf somatische Funktionen sowie Behandlung von Folgen somatischer Erkrankungen auf psychische Funktionen
- Behandlung von Menschen mit psychischen Erkrankungen und Störungen aufgrund von Störungen der Schlaf-Wach-Regulation, der Schmerzwahrnehmung und der Sexualentwicklung und -funktionen einschließlich Störungen der sexuellen Identität
- Psychopharmakotherapie einschließlich Drugmonitoring, der Erkennung und Verhütung unerwünschter Therapieeffekte sowie der Probleme der Mehrfachverordnung und Risiken des Arzneimittelgebrauchs unter Einbeziehung rechtlicher, ökonomischer und ethischer Fragen einschließlich der Besonderheiten der Pharmakologie im Alter
- Mitwirkung bei Elektrokrampftherapie (EKT) und anderen Hirnstimulationsverfahren
- Therapie von Menschen mit psychischen Erkrankungen und Störungen im Alter unter Berücksichtigung von Multimorbidität, Polypharmazie und Einbeziehung des psychosozialen Umfeldes
- Grundlagen der Palliativmedizin
- Entspannungsverfahren, z. B. autogenes Training, progressive Muskelrelaxation, Hypnose
- Anwendung supportiver und psychoedukativer Methoden
- Psychiatrisch-psychotherapeutische Gesprächsführung und Beziehungsgestaltung unter Berücksichtigung von Syndrom und Krankheitsstadium, der eingeschränkten kognitiven und affektiven Wahrnehmungsfähigkeit und Introspektionsfähigkeit des Patienten
- Psychotherapeutische evidenzbasierte Kurzinterventionen (Techniken), die aus den wissenschaftlichen anerkannten Therapieverfahren und -methoden hergeleitet sind, in Therapieeinheiten in vier Sitzungen á mindestens 20 Minuten
- Durchführung wissenschaftlich anerkannter Psychotherapieverfahren und Methoden, insbesondere ENTWEDER kognitiv-behavioralen Therapie ODER psychodynamischen/tiefenpsychologischen Psychotherapie
- Theorie- und Fallseminare in Stunden (100)
- dokumentierte Fälle Einzelpsychotherapie mit Patienten in der jeweiligen Grundorientierung, davon Kurzzeitpsychotherapien von 5 – 25 Stunden Therapiedauer (6), Psychotherapien von mindestens
25 Stunden Therapiedauer (2), Langzeittherapien von mindestens 45 Stunden Therapiedauer (2)
- Gruppenpsychotherapie in der gewählten Grundorientierung mit 3 bis 9 Teilnehmern unter Supervision in Stunden (120)
- Koordination der sozialpsychiatrischen Behandlung
- Behandlung psychischer Erkrankungen und Störungen bei Menschen mit Behinderung und mit Intelligenzminderung

Gruppenpsychotherapie nutzt auftretende Gruppenphänomene für die Psychotherapie.
Suchtmedizinische (Grund-)Versorgung:
- Entzugs- und Substitutionsbehandlung
- Krisenintervention und suchtmedizinische Notfälle
- Qualifizierte Entzugsbehandlung aller stoffgebundenen Süchte, insbesondere Alkohol, Medikamente, Nikotin und illegale Drogen
- Suchthilfesystem, z. B. Beratungsstellen, Selbsthilfegruppen
- Anamneseerhebung bei Menschen mit substanzabhängigen und substanzunabhängigen Abhängigkeitserkrankungen einschließlich der Berücksichtigung der Motivationsentwicklung und des sozialen Umfeldes, davon dokumentierte Fälle (10)
- Suchtmedizinische Behandlung und Beratung von Menschen mit krankhaftem stoffgebundenen und nicht stoffgebundenen Suchtverhalten mit Anwendung von somatotherapeutischen und psychotherapeutischen Verfahren einschließlich der motivierenden Gesprächsführung, davon dokumentierte Fälle mit jeweils mindestens 5 Sitzungen (3)
Prävention und Rehabilitation:
- Klassifikationsmodelle der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit von Menschen mit psychischen Erkrankungen und Störungen, z. B. International Classification of Functioning, Disability and Health (ICF)
- Primär-, Sekundär- und Tertiärprävention bei psychischen Erkrankungen und Störungen einschließlich Suchterkrankungen, auch bei Ko- und Multimorbidität mit somatischen Krankheiten
- Primärprävention psychischer Störungen in Familien mit psychisch kranken Eltern
- Beratung, Koordination, Begleitung und Einleitung präventiver und rehabilitativer Maßnahmen zur Teilhabe an allen Lebensbereichen einschließlich Suchterkrankungen
- Befunderstellung für Rehabilitationsanträge
Notfälle:
- Krisenintervention bei Suizidalität, Intoxikation, Delir, maniformen Syndromen, katatonen Syndromen, akuten Angstzuständen, dissoziativen Syndromen und anderen Notfällen bei Menschen mit psychischen Erkrankungen und Störungen
Selbsterfahrung:
- Personale Kompetenzen und Beziehungskompetenzen
- Einzelselbsterfahrung und/oder Gruppenselbsterfahrung ENTWEDER in einem verhaltenstherapeutischen ODER psychodynamischen Verfahren in Stunden, welche im gleichen psychotherapeutischen Verfahren erfolgen muss, in welchem die Psychotherapiestunden geleistet werden (150), davon Doppelstunden in einer kontinuierlichen Gruppe (40)
- Balintgruppenarbeit oder interaktionsbezogene Fallarbeit in Doppelstunden (35)
Neurologie im Rotationsjahr:
- Neuropsychologisch-neuropsychiatrische Diagnostik zur Erfassung neuropsychologischer Syndrome wie Störungen der Orientierung, der Aufmerksamkeit und der Konzentration, der Sprache, z. B. bei Frontalhirnsyndromen
- Kopf- und Gesichtsschmerzen, zentrale und periphere Schmerzsyndrome
- Grundlagen der neuropsychiatrischen Differentialdiagnostik und der klinisch-neurologischen Diagnostik, insbesondere der verschiedenen Formen erworbener neuropsychiatrischer Erkrankungen
- Neurologische Anamnese und klinischneurologische Befunderhebung, insbesondere unter Beachtung motorischer Symptome und Syndrome, z. B. Gangstörung, Akinese, Rigor, Tremor und Sprachstörungen wie Aphasie, Sprechapraxie und Dysarthrie
- Erkennung und Umgang mit
- vaskulären Erkrankungen des Gehirns, insbesondere Ischämien und Blutungen
- entzündlichen und Autoimmunerkrankungen des Nervensystems
- anfallsartigen Störungen des Bewusstseins und Epilepsien
- Hirntumoren und anderen raumfordernden Prozessen
- degenerativen Erkrankungen des Nervensystems mit dem Leitsymptom Demenz und Basalganglienerkrankungen, insbesondere Parkinsonsyndrome
- somatoforme Störungen der Motorik
- Grundlagen neuropsychologischer Therapien nach Hirnschädigung und bei Hirnfunktionsstörungen
- Durchführung und Befunderstellung von standardisierten Testverfahren und Skalen bei neuropsychologischen/verhaltensneurologischen Störungen (50)
- Hirnorganische Ursachen für psychiatrische Erkrankungen
Weiterbildung Facharzt/-ärztin für Psychiatrie und Psychotherapie – Das Logbuch
Nach dem erfolgreichen Durchlaufen aller Inhalte der Weiterbildung Psychiatrie und Psychotherapie, muss ein Ausbildungslogbuch komplett ausgefüllt und unterschrieben an die zuständige Ärztekammer geschickt werden. Das Logbuch enthält den Weiterbildungsgang Psychiatrie und Psychotherapie sowie alle dokumentierten Inhalte und Kenntnisse, die im Rahmen der Facharztausbildung vermittelt wurden.
Die Bundesärztekammer bietet ein Muster-Logbuch Psychiatrie und Psychotherapie zum Download an.
Das eLogbuch in der Facharztausbildung
Das Logbuch ist als Bestandteil im Rahmen der Facharztausbildung verpflichtend. Für die Einsteiger/innen ab 2020 wird es digital als eLogbuch geführt. Registrierung und Anmeldung für das eLogbuch erfolgt über die Online-Portale der Landesärztekammern.
Weiterbildung Psychotherapie – Die Facharztprüfung
Die Facharztprüfung für Psychiatrie und Psychotherapie ist ein anspruchsvoller und bedeutender Schritt und stellt die letzte Hürde für angehende Fachärzte/-innen dar. Die Prüfung findet in der Regel als etwa einstündiges Fachgespräch statt, in dem sich mit den Prüfern/-innen über Diagnostik, Therapie oder Pharmakologie in den Bereichen Psychiatrie und Psychotherapie ausgetauscht wird.
Wer in der Prüfung von seinen Kompetenzen überzeugen konnte, darf im Anschluss den Facharzttitel tragen und ist zur selbstständigen Berufsausübung als Facharzt/-ärztin für Psychiatrie und Psychotherapie berechtigt.
Karriere mit Facharztausbildung Psychiatrie und Psychotherapie
Für eine fertig ausgebildete Psychiaterin / Psychotherapeutin und ihre männlichen und weiblichen Kollegen/-innen gibt es hervorragenden Karriereaussichten. Der Bedarf an Fachpersonal ist besonders in diesem Bereich enorm. Die Wartelisten in den Praxen und Kliniken sind mehr als voll und Patienten/-innen müssen oft wochen- oder gar monatelang auf eine fachgerechte Betreuung warten. Zwar liegt der monatliche Verdienst für Psychiater/innen häufig deutlich unter dem von klinisch tätigen Kollegen/-innen, dafür sind die Arbeitsbedingungen oft aber auch wesentlich familienfreundlicher.
Psychiatrische / Psychotherapeutische Praxis
Eine eigene Praxis zu gründen bietet sich für Fachärzte/-innen für Psychiatrie und Psychotherapie ganz besonders gut an. Die Gründung einer eigenen Praxis ist für eine/n Facharzt/-ärztin für Psychiatrie und Psychotherapie nicht sonderlich kostspielig, da kaum teure Gerätschaften angeschafft werden müssen, um ärztlich tätig werden zu können. Zudem bietet eine Praxis in der Regel auch die passende Atmosphäre, um sich ausführlich.
Spezialisierungen
Fachärzte/-innen für Psychiatrie und Psychotherapie erlernen während ihrer Weiterbildung ähnliche Inhalte wie beispielsweise Kinder- und Jugendpsychiater/innen oder Fachärzte/-innen für Psychosomatik und Psychotherapie. Daher ist es ohne große Umstände möglich, gegenseitig Ausbildungsabschnitte anerkennen zu lassen.
Auch einige Schwerpunkt-Weiterbildungen bieten sich an. Dazu zählt beispielsweise der Schwerpunkt forensische Psychiatrie, der eine Ausbildungszeit von 36 Monaten im Bereich der forensischen Psychiatrie erfordert. Auch die psychiatrische Versorgung in der Geriatrie, also der Versorgung hochbetagter Patienten/-innen, kann schwerpunktmäßig vertieft werden.
Zusatzweiterbildungen mit Facharztausbildung Psychotherapie
Neben Schwerpunktausbildungen können Fachärzte/-innen für Psychiatrie und Psychotherapie auch Zusatzweiterbildungen absolvieren. Einige können schon belegt werden, bevor die eigentliche Facharzt-Weiterbildung abgeschlossen ist. Diese sind:
Mit abgeschlossener Facharztweiterbildung können Psychiater/innen diese Zusatzweiterbildungen in Betracht ziehen:
- Akupunktur
- Balneologie und Medizinische Klimatologie
- Betriebsmedizin
- Ernährungsmedizin
- Flugmedizin
- Geriatrie
- Hämostaseologie
- Immunologie
- Infektiologie
- Klinische Akut- und Notfallmedizin
- Krankenhaushygiene
- Magnetresonanztomographie
- Manuelle Medizin
- Naturheilverfahren
- Palliativmedizin
- Phlebologie
- Physikalische Therapie
- Psychoanalyse
- Psychotherapie
- Rehabilitationswesen
- Sexualmedizin
- Sozialmedizin
- Spezielle Schmerztherapie
- Sportmedizin
Weiterbildung Psychiatrie und Psychotherapie – Passende Jobs finden
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