Fachärzte/-innen mit abgeschlossener Weiterbildung im Schwerpunkt Kinder- und Jugend-Kardiologie haben sich auf die Behandlung, Diagnostik und Prävention von Herzerkrankungen im Kindes- und Jugendalter spezialisiert. Angeborene Herzfehler zählen weltweit zu den am häufigsten auftretenden Anomalien des Menschen. Hierbei gilt es zu beachten, dass sich Erkrankungen des Herzens bei Kindern und Jugendlichen meist deutlich von Herzerkrankungen erwachsener Personen unterscheiden.
Inhaltsverzeichnis
Das Fachgebiet Kinder- und Jugend-Kardiologie im Überblick
- jährlich kommen in Deutschland rund 7.000 Kinder mit angeborenem Herzfehler zur Welt
- unter 1.000 Neugeborenen leiden 7 - 8 unter einer Anomalie des Herzens
- aufgrund hoher medizinischer Fortschritte erreichen 85 - 90 Prozent der Neugeborenen mit angeborenem Herzfehler heutzutage das Erwachsenenalter
- deutschlandweit praktizieren knapp 530 Ärzte/-innen mit abgeschlossener Weiterbildung mit Schwerpunkt Kinder- und Jugend-Kardiologie
Voraussetzungen für die Schwerpunkt-Weiterbildung Kinder- und Jugend-Kardiologie
Die Weiterbildung im Schwerpunkt Kinder- und Jugend-Kardiologie ist offene für alle Mediziner/innen mit Facharztausbildung Kinder- und Jugendmedizin.
Dauer der Weiterbildung im Schwerpunkt Kinder- und Jugend-Kardiologie
Die Dauer der Zusatzweiterbildung mit Schwerpunkt Kinder- und Jugend-Kardiologie beläuft sich auf 24 Monate (2 Jahre). Gemäß der Musterweiterbildungsordnung § 6, Abs. 1, Satz 1 muss die Zusatzweiterbildung unter der Anleitung eines Weiterbildungsermächtigten an einer hierfür vorgesehenen Weiterbildungsstätte absolviert werden.
Inhalte der Zusatzweiterbildung mit Schwerpunkt Kinder- und Jugend-Kardiologie
Die Weiterbildungsordnung der Weiterbildung mit Schwerpunkt Kinder- und Jugend-Kardiologie unterscheidet zwischen den beiden folgenden Kompetenzen:
1.) Methodenkompetenzen und kognitive Kompetenzen (Kenntnisse)
2.) Handlungskompetenzen (Fertigkeiten und Erfahrungen)
Nachfolgend sind sämtliche spezifische Inhalte der Schwerpunkt-Weiterbildung Kinder- und Jugend-Kardiologie laut Musterweiterbildungsordnung der Bundesärztekammer (MWBO) angeführt. Zahlen in Klammern sind Richtwerte nach MWBO.
Übergreifende Inhalte der Schwerpunkt-Weiterbildung Kinder-Kardiologie
- Beratung bei prä- und postoperativen Zuständen und ihre medikamentösen, operativen und katheterinterventionellen korrektiven bzw. palliativen Behandlungsmöglichkeiten einschließlich Herz- und Herz-Lungen-Transplantation unter Berücksichtigung ihrer kurz-, mittel- und langfristigen Auswirkungen, Risiken und Limitationen
- Intrauterine Therapieoptionen und Prognose von fetalen kardiovaskulären Fehlbildungen und Arrhythmien
- Primäre und sekundäre Prävention kardiovaskulärer Erkrankungen einschließlich von Herzrhythmusstörungen
- Diagnostik und Therapie angeborener kardiovaskulärer Fehlbildungen und Erkrankungen
- Prävention, Diagnostik und Therapie erworbener kardiovaskulärer Erkrankungen
- Prävention, Diagnostik und weiterführende Therapie der arteriellen Hypertonie
- Diagnostik und Therapie der pulmonalarteriellen Hypertonie
- Beurteilung und Testung kardio-pulmonaler und vaskulärer Funktionen
- Diagnostik und weiterführende Therapie der Herzinsuffizienz
- Differenzialtherapie zur Antikoagulation bei kardiovaskulären Erkrankungen
- Beratung zu Kontrazeption sowie Schwangerschaftsrisiken und -verlauf bei angeborenen und erworbenen Herzerkrankungen
Diagnostische Verfahren
- Ergometrie und Spiroergometrie (Richtzahl: 50)
- Auswertung und Interpretation 12-Kanal-EKG (Richtzahl: 250)
- Mitwirkung bei fetaler Echokardiografie (Richtzahl: 25)
- Indikationsstellung und Befundinterpretation von Röntgen-Thoraxuntersuchungen mit kardiovaskulärer Pathologie
- Indikationsstellung und Befundinterpretation kardiovaskulärer Magnetresonanztomografie und Computertomografie
- Durchführung und Befunderstellung von transthorakalen Echokardiografien einschließlich dopplersonografischer Untersuchungen von thorakalen und herznahen Gefäßen (Richtzahl: 500)
- transösophagealen Echokardiografien (Richtzahl: 25)
- Stress-Echokardiografie und Echo-Kontrastuntersuchung
- Interdisziplinäre Indikation zu nuklearmedizinischen Untersuchungen sowie Beurteilung ihrer diagnostischen Wertigkeit und Limitationen
- Indikation, Durchführung und Befunderstellung von Rechts- und Linksherzkatheteruntersuchungen, auch mit Angiokardiografien (Richtzahl: 50)
- Mitwirkung bei Katheterinterventionen des Herzens (Richtzahl: 30)
Herzrhythmusstörungen
- Schrittmacherfunktionen und -typen
- Indikationsstellung zur Schrittmacher-Therapie, Schrittmacher-Abfrage und Schrittmacher-Programmierung
- Mitwirkung bei Schrittmacherimplantationen epimyokardial, transvenös
- Mitwirkung bei Schrittmacherkontrollen (Richtzahl: 50)
- Mitwirkung bei invasiven elektrophysiologischen Untersuchungen und interventionell ablativen Behandlungen
- Indikationsstellung zur medikamentösen oder interventionell ablativen Behandlungen von Rhythmusstörungen
- Langzeit-EKG, einschließlich Event-Monitoring-Bewertung (Richtzahl:200)
- Indikationsstellung und Durchführung apparativer antiarrhythmischer Therapie, einschließlich mit Automatisiertem Externen Defibrillator (AED), davon Kardioversionen/Defibrillationen (Richtzahl: 10)
- Diagnostik und Therapie von postoperativen Herzrhythmusstörungen
Postoperative Therapie
- Intensivmedizinische Behandlung im postoperativen Verlauf, einschließlich maschineller Beatmung unter spezieller Berücksichtigung der hämodynamischen Situation sowie Beatmungsentwöhnung (Richtzahl: 50)
- Spezifische kardiovaskuläre Therapie
- der dekompensierten akuten und chronischen Herzinsuffizienz
- der systemischen Entzündungsreaktion (systemic inflammatory response syndrome)
- postoperativer Hämostasestörungen
Strahlenschutz
- Grundlagen der Strahlenbiologie und Strahlenphysik bei der Anwendung ionisierender Strahlen am Menschen
- Grundlagen des Strahlenschutzes beim Patienten/-innen und Personal einschließlich der Personalüberwachung und des baulichen und apparativen Strahlenschutzes
- Voraussetzungen zur Erlangung der erforderlichen Fachkunden im gesetzlich geregelten Strahlenschutz
Prüfung und Abschluss
Die Schwerpunktprüfung ist die letzte Hürde, um die Weiterbildung im Schwerpunkt Kinder- und Jugend-Kardiologie erfolgreich abzuschließen. Genaue Details zur Prüfung können bei der zuständigen Landesärztekammer eingesehen werden, die Bundesärztekammer schreibt lediglich eine Mindestdauer von 30 Minuten vor. Je nach Ärztekammer kann es zu Unterschieden kommen. Dies betrifft auch Inhalt und Voraussetzungen, da die MWBO nicht bindend ist und lediglich zur Orientierung dient. Für die Anmeldung zur Schwerpunktprüfung muss das vollständig ausgefüllte Logbuch vorab bei der jeweiligen Landesärztekammer abgegeben werden.
Logbuch
Das Logbuch stellt das wichtigste Ausbildungsdokument dar. Wie bereits im Rahmen der Facharztausbildung dient das Logbuch auch während der Zusatzweiterbildung mit Schwerpunkt Kinder- und Jugend-Kardiologie der genauen Dokumentation über sämtliche erbrachte Inhalte der Weiterbildung (inklusive der Richtzahlen). Erst wenn das Logbuch vollständig ausgefüllt ist, kann die Anmeldung zur Schwerpunktprüfung erfolgen.
Karrieremöglichkeiten als Kinder- und Jugend-Kardiologe/-in
Kinder- und Jugend-Kardiologen/-innen sind meist an Herzzentren mit Spezialisierung auf angeborene Anomalien des Herzens bei Kindern und Jugendlichen tätig. Des Weiteren können sich Kinder- und Jugend-Kardiologen/-innen auch an Kinderkliniken bestmöglich um die kleinen Patienten/-innen kümmern.
Zusatzweiterbildungen (z. B. Schwerpunkt Kinder- und Jugend-Kardiologie) ermöglichen einerseits die Erweiterung der persönlichen Kompetenzen und ermöglichen andererseits auch den Sprung auf der Karriereleiter. Wird ein Chefarztposten angestrebt, sind spezifische Weiterbildungen unumgänglich.
Gehaltsperspektiven als Kinder- und Jugend-Kardiologe/-in
Prinzipiell richtet sich das Entgelt nach den jeweils zugrundeliegenden Tarifverträgen für Ärzte/-innen. Durchschnittlich können angestellte Kinder- und Jugend-Kardiologen/-innen mit einem Facharzt-Gehalt von 6.400 bis 8.400 EUR brutto pro Monat rechnen. Als Arzt/Ärztin in Niederlassung fließen diverse Faktoren in Einkommenserwartungen ein. Dazu zählen die u.a. die abrechnungsfähigen Leistungen, die sich auf den Reinertrag auswirken.
Häufige Fragen
- Was ist Kinder- und Jugend-Kardiologie?
- Wie erhält man die Bezeichnung Kinder- und Jugend-Kardiologe/-in?
- Wie lange dauert die Zusatzweiterbildung mit Schwerpunkt Kinder- und Jugend-Kardiologie?
Die Kinder- und Jugend-Kardiologie ist ein Teilgebiet der Fachrichtung Kinder- und Jugendmedizin und kann über eine spezifische Schwerpunkt-Weiterbildung angestrebt werden. Fachärzte/-innen befassen sich im Rahmen dieses Schwerpunktfeldes mit der Diagnostik, Behandlung, Prävention und Rehabilitation von angeborenen Herzerkrankungen im Kindes- und Jugendalter.
Diese Bezeichnung kann über das erfolgreiche Ablegen der Weiterbildung mit Schwerpunkt Kinder- und Jugend-Kardiologie erlangt werden. Diese ist für für Pädiater/innen zugänglich.
Die Dauer der Weiterbildung beläuft sich auf 24 Monate (2 Jahre) und muss an einer hierfür befugten Weiterbildungsstätte (gemäß § 6, Abs. 1, Satz 1 der Musterweiterbildungsordnung) abgelegt werden.
- Bundesärztekammer, (Muster-) Weiterbildungsverordnung, https://www.bundesaerztekammer.de/... (Abrufdatum 15.11.2023)
- Bundesärztekammer, Ärztestatistik 2022, https://www.bundesaerztekammer.de/... (Abrufdatum 15.11.2023)