Der Körper von Kindern und Jugendlichen funktioniert in einigen Bereichen (noch) anders als der von Erwachsenen, weshalb der Schwerpunkt Kinder- und Jugend-Hämatologie und -Onkologie in der Medizin unerlässlich ist. Durch diese Schwerpunktqualifikation retten Ärzte/-innen jährlich zahlreichen Kinder und Jugendliche das Leben und/oder sorgen für mehr Lebensqualität.
Inhaltsverzeichnis
Der Berufsschwerpunkt bezieht sich hierbei auf die Weiterbildung von Fachärzten/-innen der Pädiatrie zum Erlangen fundierter Fachkenntnisse in dem Bereich bösartiger Tumore, Blutkrebs und weiterer Blutkrankheiten.
Schwerpunkt-Weiterbildung Kinder- und Jugend-Hämatologie und -Onkologie im Überblick
- Anzahl Fachärztinnen und -ärzte: In Deutschland besitzen 344 Ärzte/-innen die Schwerpunkt-Weiterbildung Kinder- und Jugend-Hämatologie und -Onkologie. Davon sind 300 Mediziner/innen berufstätig (Stand 2022), wobei der Großteil mit 240 Ärzten/-innen im stationären und lediglich 48 im ambulanten Bereich beschäftigt sind.
- Geschlechterverteilung: Der Schwerpunkt der Kinder- und Jugend-Hämatologie und -Onkologie wird von 153 Ärztinnen und 191 Ärzten praktiziert.
- Dauer: Die Schwerpunkt-Weiterbildung Kinder- und Jugend-Hämatologie und -Onkologie dauert 24 Monate.
Der Schwerpunkt Kinder- und Jugend-Hämatologie und -Onkologie
Fachärzte/-innen im Schwerpunkt Kinder- und Jugend-Hämatologie und -Onkologie beschäftigen sich mit der Diagnostizierung und Behandlung von Krebs- und Blutkrankheiten bei Kindern und Jugendlichen bis zu einem Alter von 18 Jahren. Weil sich diese Erkrankungen grundlegend von denen im Erwachsenenalter unterscheiden, braucht es Spezialisten/-innen. Sie arbeiten in der Regel eng mit Ärzten/-innen anderer Fachrichtungen und weiteren Experten zusammen, wie beispielsweise mit Radiologen/-innen, Chirurgen/-innen sowie Kinder- und Jugend-Psychologen/-innen.
Voraussetzungen für die Schwerpunkt-Weiterbildung Kinder- und Jugend-Hämatologie und -Onkologie
Die Weiterbildung hat ausschließlich über einen Weiterbildungsbefugten an einer Weiterbildungsstätte nach Paragraf 6, Absatz 1, Satz 1 der (Muster-) Weiterbildungsordnung zu erfolgen.
Einzig Ärzte/-innen mit dieser Weiterbildung werden zugelassen:
Dauer der Weiterbildung Schwerpunkt Kinder- und Jugend-Hämatologie und -Onkologie
Die (Muster-)Weiterbildungsverordnung schreibt eine Weiterbildungsdauer von mindestens 24 Monaten vor. Wer diese in Vollzeit absolviert, benötigt zwei Jahre. Wird die Weiterbildung in Teilzeit beziehungsweise berufsbegleitend vorgenommen oder unterbrochen, verlängert sich die Weiterbildungsdauer entsprechend. Dieser Zeitrahmen ergibt sich aus den Lehrinhalten, für die eine bestimmte Anzahl von Lehrstunden der einzelnen Themen vorgeschrieben sind. Erst nach Erreichen aller geforderten Lehrstunden kann die Zulassung zur Prüfung erfolgen.
Inhalte der Schwerpunkt-Weiterbildung
Die Zusatzweiterbildung für den Schwerpunkt Kinder- und Jugend-Hämatologie und -Onkologie setzt sich aus zwei Lehrbereichen (Kognitiv- und Methodenkompetenz sowie Handlungskompetenzen) zusammen, die sich auf theoretische und praktische Inhalte beziehen. Die folgenden Inhalte entsprechen der Musterweiterbildungsordnung der Bundesärztekammer, die allen Ärztekammern als Orientierung (aber nicht als Vorschrift) dient.
Inhalte zum Erlangen der Kognitiv- und Methodenkompetenz
Hämatologisch-onkologische Erkrankungen und Tumorerkrankungen:
- Autologe und allogene Stammzelltransplantation
Medikamentöse Tumortherapie und Supportiv-Therapie:
- Pharmakologie und Wirkungsweise medikamentöser Tumortherapien
- Grundlagen der Supportiv-Therapie bei Tumorerkrankungen des Fachgebietes
Inhalte zum Erlangen von Handlungskompetenzen durch Erfahrungen und Fertigkeiten
Übergreifende Inhalte der Schwerpunkt-Weiterbildung Kinder- und Jugend-Hämatologie und -Onkologie:
- Diagnostik bei hämatologisch-onkologischen Erkrankungen, Tumorerkrankungen und hämostaseologischen Erkrankungen unter Berücksichtigung immunologischer und (molekular-) genetischer Untersuchungsverfahren
- Interdisziplinäre Indikationsstellung zu chirurgischen, strahlentherapeutischen und nuklearmedizinischen Therapieverfahren sowie deren prognostische Beurteilung
- Interdisziplinäre Zusammenarbeit, einschließlich regelmäßiger Teilnahme an interdisziplinären Tumorkonferenzen inklusive Falldarstellungen
- Management multimodaler Therapiestudien
- Aufklärung und situationsgerechte Kommunikation mit Patienten und Angehörigen einschließlich psychosozialer Aspekte bei lebensbedrohlichen oder fortgeschrittenen onkologischen und hämatologischen Erkrankungen
Hämatologisch-onkologische Erkrankungen und Tumorerkrankungen:
- Weiterführende Diagnostik, einschließlich Stadieneinteilung und konservative Therapie solider Tumoren
- Vorbeugung, Diagnostik und Therapie angeborener und erworbener Blutgerinnungsstörungen, einschließlich hämorrhagischer Diathesen und Beurteilung von Blutungs- und Thromboemboliegefährdung
- Weiterführende Diagnostik und Therapie von benignen Erkrankungen des Blutes und der blutbildenden Organe
- Weiterführende Diagnostik und Therapie von malignen Erkrankungen des Blutes und der blutbildenden Organe
- Indikationsstellung zur Stammzelltransplantation
- Behandlung von bakteriellen, viralen und mykotischen Infektionen
- Notfalltherapie, zum Beispiel bei Tumorlyse, Einflussstauung, Intoxikation, Paravasat und Sepsis
- Nachsorge und Einleitung von rehabilitativen Maßnahmen
- Therapie von Rezidiven und Therapie-Folgeschäden
Untersuchungs- und Behandlungsverfahren:
- Punktionen und Biopsien des Knochenmarks
- Zytologische Beurteilung von Ausstrich-,Tupf- oder Quetschpräparaten des Knochenmarks
- Punktion des Liquorraums, auch mit intrathekaler oder intraventrikulärer Instillation chemotherapeutischer Medikamente
- Sonographische Untersuchungen bei hämatologischen und onkologischen Erkrankungen
- Transfusion von Blut und Blutbestandteilen
- Spezielle palliativmedizinische Betreuung bei Patienten/-innen mit Systemerkrankungen und malignen Tumoren
Hämatologisch-onkologische Erkrankungen und Tumorerkrankungen:
- Indikationsstellung zur medikamentösen Tumortherapie unter Berücksichtigung von Komorbiditäten
- Planung und Überwachung der medikamentösen Therapie bei Tumorerkrankungen des Fachgebietes, einschließlich der Prävention, Erkennung und Behandlung spezifischer Nebenwirkungen von Tumortherapeutika
- Medikamentöse Therapie bei Patienten/-innen mit Tumoren des Fachgebietes in Behandlungsfällen in zytostatischer, zielgerichteter, immunmodulatorischer und antihormoneller Form
- Prophylaktische und interventionelle Supportiv-Therapie, insbesondere Antiemese, Ernährungsberatung und Diätetik einschließlich enteraler und parenteraler Ernährung, Infektionsprophylaxe und Therapie von Infektionen und Antikoagulation
Prüfung und Abschluss
Ist die Mindeststundenanzahl der Weiterbildungsinhalte erreicht und erworbene Weiterbildungsinhalte sowie erbrachte Leistungszahlen mittels Logbuch vollständig dokumentiert, kann die Anmeldung zur Prüfung erfolgen. Diese ist an die jeweils zuständige Ärztekammer zu richten.
Nach Prüfung der Zulassungsbedingungen erteilt die Ärztekammer die Prüfungszulassung und gibt den Prüfungstermin bekannt, der innerhalb eines Zeitrahmens von sechs Monaten nach Zulassung anzuberaumen ist.
Der Prüfungsausschuss wird durch die Ärztekammer gebildet und kann auch in Kooperation mit anderen Ärztekammern vorgenommen werden. Die Prüfungsdauer beträgt mindestens 30 Minuten und kann praktische und/oder theoretische Anforderungen beinhalten.
Nach erfolgreichem Abschluss der Schwerpunkt-Weiterbildung Kinder- und Jugend-Hämatologie und -Onkologie ist die Eintragung dieser an der Ärztekammer zu beantragen. Ist dies erfolgt, sind Absolventen/-innen zur Nutzung der Schwerpunktbezeichnung berechtigt.
Das Logbuch
Das Logbuch ist mit einem regulären Ausbildungsberichtsheft zu vergleichen. In diesem sind gemäß Paragraf 2a Absatz 7 die Weiterbildungsinhalte kontinuierlich zu dokumentieren und durch eine/n weiterbildungsberechtigte/n Arzt/Ärztin mindestens einmal jährlich durch Unterschrift zu bestätigen. Für die Prüfungszulassung hat das Logbuch vollständig ausgefüllt zu sein.
Mittlerweile bieten manche Bundesländer das Online-Logbuch an. Anmeldungen erfolgen über die entsprechenden Online-Portale der Kammern.
Karrieremöglichkeiten mit Schwerpunkt Kinder- und Jugend-Hämatologie und -Onkologie
Ebenso sind sie im ambulanten Dienst tätig. Dort agieren sie als selbstständige/freiberufliche oder angestellte niedergelassene Ärzte/-innen. Da mit Weiterbildungen die Aufstiegschancen steigen, sind Positionen als Oberarzt/-ärztin oder gar Chefarzt/-ärztin mit einer solchen Weiterbildung realistischer. Dann steigt auch das Gehalt.
Gehaltsperspektiven als Facharzt mit Schwerpunkt Kinder- und Jugend-Hämatologie und Onkologie
Die Facharzt-Gehälter variieren teils stark, weil sie von dem jeweiligen Bundesland, den Berufserfahrungen und der bekleideten Position ab. Auch von Relevanz ist, ob und wo eine Einstellung erfolgt oder ob eine Selbstständigkeit vorliegt. Bei Letzterem ist hauptsächlich die Anzahl der Patienten/-innen und Leistungsumfänge entscheidend für das Einkommen. Das kann durchaus bis weit über 13.000 Euro brutto reichen.
In öffentlichen Einrichtungen mit Tarifbindung liegt das durchschnittliche Gehalt für Kinder- und Jugendärzte nach TV-VDK zwischen 6.196 und 7.957 Euro.
Als leitende/r Oberarzt/-ärztin steigt das Gehalt nach TV-VKA bereits auf durchschnittlich 9.129 Euro brutto. Ein Chefarzt-Gehalt ist meist außertariflich verhandelbar.
Häufige Fragen
- Was ist der Schwerpunkt Kinder- und Jugend-Hämatologie und -Onkologie?
- Wie erhält man die Schwerpunktbezeichnung Kinder- und Jugend-Hämatologie und Onkologe/-in?
- Wie lange dauert die Schwerpunkt-Weiterbildung Kinder- und Jugend-Hämatologie und -Onkologie?
Dabei handelt es sich um eine fachliche Spezialisierung von Kinder- und Jugendärzten/-innen durch Schwerpunkt-Weiterbildung zur Diagnostik und Behandlung von Blut- und Krebskrankheiten bei Kindern und Jugendlichen bis zu 18 Jahren.
Nachdem das Medizinstudium sowie die Facharztausbildung zum/r Kinder- und Jugendarzt/-ärztin absolviert wurde, ist eine Schwerpunkt-Weiterbildung im Bereich Kinder- und Jugend-Hämatologie und -Onkologie möglich. Nach Erfüllung der Weiterbildungsanforderungen und bestandener Prüfung sowie Eintragung ins Ärzteregister der Ärztekammer kann die Bezeichnung getragen werden.
Die Weiterbildung erstreckt sich über einen Zeitrahmen von 24 Monaten beziehungsweise zwei Jahre, sofern sie in Vollzeit stattfindet. Ansonsten verlängert sich die Weiterbildungsdauer entsprechend.
- Bundesärztekammer, (Muster-) Weiterbildungsverordnung, https://www.bundesaerztekammer.de/... (Abrufdatum 15.11.2023)
- Bundesärztekammer, Ärztestatistik 2022, https://www.bundesaerztekammer.de/... (Abrufdatum 15.11.2023)