
Für die medizinische Versorgung von Soldatinnen und Soldaten ist die Arbeit als Bundeswehr-Arzt/Ärztin bedeutend. Die (je nach Dienstgrad) meist als Sanitätsoffiziere/-innen oder Truppenärzte/-innen bezeichneten Mediziner/innen arbeiten in Bundeswehrkrankenhäusern oder mobilen Sanitätsversorgungszentren (SVZ). Bei der Bundeswehr lassen sich als Mediziner/in besondere Erfahrungen sammeln und man profitiert von schneller Verantwortungsübernahme und der Möglichkeit zu einer steilen Karriere. Es kommen aber auch Verpflichtungen auf Offiziere/-innen im Sanitätswesen zu.
Wer sich für die Arbeit als Bundeswehr-Arzt/Ärztin interessiert, findet im weiteren Verlauf dieser Seite nähere Informationen zu den Tätigkeiten, möglichen Dienstgraden und dem zu erwartenden Gehalt als Truppenarzt/-ärztin. Und natürlich erklärt der Beitrag, wie man Arzt/Ärztin bei der Bundeswehr werden kann.
Bundeswehr als Arbeitsgeber
Die Bundeswehr zählt unter Schüler/innen zu den beliebtesten Arbeitgebern. Allein im Sanitätsdienst arbeiten etwa 20.000 Menschen, 3.300 davon als Medizinerin und Mediziner. Dennoch sucht der Bund ständig nach neuen Ärzten/-innen, als Quereinsteiger/innen oder direkt ab dem Medizinstudium.
Aufgabengebiete der Bundeswehr-Ärzte/-innen
Soldaten/-innen haben den Anspruch auf Heilfürsorge, die in Form der unentgeltlichen Truppenärztlichen Versorgung in Sanitätseinrichtungen der Bundeswehr durchgeführt wird. Die Behandlung bei zivilen (Zahn-)Ärzten/-innen kann man nur nach Anordnung durch eine/n Bundeswehr-Arzt/Ärztin in Anspruch nehmen.
Natürlich überschneiden sich die Aufgabengebiete als Bundeswehr-Arzt/Ärztin zu großen Teilen mit der Tätigkeit als Hausarzt im zivilen Umfeld, mit dem Unterschied, dass die Patienten/-innen im Dienst der Bundeswehr stehen. Je nach Fachbereich führt man hier Tätigkeiten wie ärztliche Gespräche und körperliche Standartuntersuchungen durch, verschreibt Medikamente und führt Operationen durch. Doch es gibt auch Tätigkeiten, die den Alltag von Bundeswehr-Ärzten/-innen von den meisten zivilen Kollegen/-innen unterscheidet.
Ärztliche Gutachten zur Einsatzfähigkeit
Bundeswehrärzte/-innen sind quasi Betriebsärzte/-innen beim Militär. Sie führen daher auch Einstellungsuntersuchungen durch. Zum Einstellungstest der Bundeswehr gehört die Prüfung der gesundheitlichen Vorgeschichte durch eine/n Dienst-Arzt/Ärztin. Erst wenn die entsprechenden Angaben – zu denen vergangene und aktuelle Erkrankungen, Operationen und Medikamenteneinnahme gehören – beurteilt wurden, erfolgt die Einladung zum Auswahlverfahren. Hierbei testet ein/e Bundeswehr-Arzt/Ärztin das Sehen, Hören, die Waist-to-Hip-Ratio und führt eine grundlegende körperliche Untersuchung durch. Auch ein Drogentest gehört zum Verfahren. Letztendlich teilt der/die Mediziner/in die Teilnehmenden nach Wehrtauglichkeit und Verwendungsgrade ein.
Beratung und Prävention
Truppenvorgesetzte haben häufig Entscheidungen für die rangniedrigeren Soldaten/-innen zu treffen. Zu den Aufgaben als Bundeswehr-Arzt/Ärztin gehört die medizinische Beratung. Doch auch präventivmedizinische Maßnahmen aus dem Bereich Hygiene und Umweltmedizin in Form von Gesundheitsfürsorge und Seuchenbekämpfung gehören zum Alltag (beispielsweise die Sicherstellung der Sterilisation von ärztlichem Besteck, aber auch die Kontrolle des Trinkwassers und die Isolation von Kranken).
Medizinische Versorgung von Soldaten/-innen
Damit Soldaten/-innen auch im Auslandseinsatz oder bei sonstigen Einsätzen medizinische Versorgung erhalten können, werden sie von sogenannten (luft-)beweglichen Arzttrupps (LBATs oder BATs) begleitet. Dieses militärische Äquivalent zu zivilen Notarztwägen besteht aus einem/-r Bundeswehr-Arzt/Ärztin mit Notarztschein, einem/-r Rettungsassistenten/-in und einem/-r Einsatzsanitäter/in. Die Einsatzkräfte erkennen lebensbedrohliche Zustände, leisten Notfallmaßnahmen und kümmern sich um medizinische Erstversorgung. Mithilfe von Schutzmaßnahmen und der Behandlung psychischer Auffälligkeiten bereiten sie Verwundete und Kranke zum sicheren Transport vor.
Wie wird man Bundeswehr-Arzt/Ärztin?
Generell kann jede/r Bundeswehr-Arzt/Ärztin werden, der/die die Approbation zum/-r Mediziner/in erfolgreich gemäß Bundesärzteordnung erhalten hat und die deutsche Staatsbürgerschaft besitzt. Je nachdem, ob man in einem speziellen Bereich eingesetzt werden möchte, ist auch eine Facharztanerkennung von Vorteil. Wer Truppenarzt/-ärztin werden möchte, sollte unabhängig seiner Wunschposition bereit sein, sich innerhalb von Deutschland, aber auch ins Ausland versetzen zu lassen. Auch die Mindestdauer von einem Jahr im Dienst als Soldat/in sollte man bereits sein, abzulegen. Wer alle diese Forderungen erfüllt, kann sich nach den Fristterminen der Bundeswehr auf die Stellen bewerben. Wer das Aufnahmeverfahren erfolgreich abgelegt hat, kann die Karriere als Truppenarzt/-ärztin beginnen.
Die meisten Mediziner/innen bei der Bundeswehr absolvieren allerdings bereits ihr Medizinstudium bei der Bundeswehr.
Medizinstudium bei der Bundeswehr
Ein Medizinstudium bei der Bundeswehr ist für viele angehende Studierende verlockend: Für die Aufnahme wird kein Numerus Clausus vorausgesetzt (der Abschlussschnitt ist dennoch von Bedeutung) und die Ausbildung wird bezahlt. Wer sein Medizinstudium über die Bundeswehr absolviert, verpflichtet sich allerdings zu einer Laufbahn als Soldat/in von 17 Jahren. Versetzungen durch den Arbeitgeber inner- und außerhalb Deutschlands sind möglich. Auch die Entscheidung der Facharztrichtung kann unter Umständen eingeschränkt werden.
Wer über 17 Jahre alt ist und über eine deutsche Staatsbürgerschaft sowie über die allgemeine Hochschulreife verfügt, kann sich für das Medizinstudium über die Bundeswehr bewerben. Um auf den Beruf als Bundeswehr-Arzt/Ärztin vorbereitet zu werden, erfährt man in der vorlesungsfreien Zeit eine militärische Ausbildung und steigt nach der Approbation in eine Führungsposition ein.
Dienstgrade als Bundeswehr-Arzt/Ärztin
Die Bezahlung und Handlungskompetenz als Bundeswehr-Arzt/Ärztin ist abhängig vom jeweiligen Dienstgrad. Dieser wird durch ein Dienstgradabzeichen markiert. Im Allgemeinen nennt man die Ärzte/-innen aufgrund ihrer Offizierslaufbahn bei der Bundeswehr Sanitätsoffizier/in (früher: Militärarzt/-ärztin).
- Vor dem 2. Staatsexamen und vor der Beförderung zum/-r Arzt/Ärztin werden Medizinstudierende bei der Bundeswehr als Sanitätsoffiziersanwärter/in (SanOA) bezeichnet.
- Mit der Approbation erhält man als Bundeswehr-Arzt/Ärztin den Rang als Stabsarzt/-ärztin (StArzt), der mit der Position als Hauptmann gleichgesetzt ist. Meist sind Stabsärzte/-innen in den ersten Jahren ihrer Facharztweiterbildung.
- In der fortgeschrittenen ärztlichen Weiterbildung kann man zum Major und damit zum/-r Oberstabsarzt/-ärztin (OStArzt) aufsteigen. Sie sind meist Leiter/in einer Arztgruppe.
- Wer als Facharzt/-ärztin in einem Bundeswehrkrankenhaus tätig ist, erhält oftmals den Dienstgrad Oberfeldarzt/-ärztin (OFArzt). Wie ihre zivile Kollegen/-innen leiten sie meist kleine Bereiche mit dem Dienstgrad des Oberstleutnant.
- Als Oberstarzt/-ärztin (OTA) hat man bei der Bundeswehr den Rang als Oberst und ist mit zivilen Oberärzten/-innen oder leitenden Fachärzten/-innen gleichzusetzen. Entsprechend leiten sie häufig Bereiche in Bundeswehrkrankenhäusern.
- Als Generalarzt/-ärztin (GenArzt) hat man den Rang als Brigadegeneral erreicht und besetzt eine Spitzenposition der Bundeswehr. Ärzte/-innen in dieser Position sind selten noch praktizierend. Ihr Rang ist mit dem Dienstgrad als Generalmajor gleichgesetzt.
- Als Generalstabsarzt/-ärztin (GenStArzt) erhält man eine zentrale Führungsposition in der Organisation des Sanitätsdienstes der Bundeswehr. Zudem gibt es im Bundesgesundheitsministerium ein Amt als Leiter/in der gegründeten Abteilung Gesundheitsschutz, Gesundheitssicherheit, Nachhaltigkeit.
- Der/die Generaloberstabsarzt/-ärztin (GenOStArzt) ist als Generalleutnant der/die höchstgestellte Bundeswehr-Arzt/Ärztin und führt das Kommando des Sanitätsdienstes der Bundeswehr. Zu den Aufgaben gehört die Inspektion und die Organisation des gesamten Bereichs.
Was verdient ein/e Bundeswehr-Arzt/Ärztin? – Gehalt
Das Gehalt als Bundeswehr-Arzt/Ärztin steht im direkten Zusammenhang mit dem Dienstgrad, dem man angehört. Die Bezahlung erfolgt nach Bundesbesoldungsordnung (nichtamtlich BBesO) für Bundesbeamte/-innen und steht neben dem Dienstgrad auch mit den Dienstjahren (Einstiegsstufen) im Zusammenhang. Sanitätsoffiziere/-innen der unteren Dienstgrade erhalten eine Bezahlung nach Besoldungsordnung A, höhere Ränge nach Besoldungsordnung B. Meist erhält man als Bundeswehr-Arzt/Ärztin einen höheren Lohn als andere Truppenangehörige der gleichen Dienstgrade.
Die folgende Tabelle zeigt die Entgeltstufen der einzelnen Dienstgrade des Sanitätsdienstes in der Bundeswehr:
Dienstgrad im Sanitätsdienst | Gehaltsstufe nach BBesO |
Stabsarzt/-ärztin (Hauptmann) | A13 |
Oberstabsarzt/-ärztin (Major) | A14 |
Oberfeldarzt/-ärztin (Oberstleutnant) | A15 |
Oberstarzt/-ärztin (Oberst) | A16 – B3 |
Generalarzt/-ärztin (Brigadegeneral) | B6 |
Generalstabsarzt/-ärztin (Generalmajor) | B7 |
Generaloberstabsarzt/-ärztin (Generalleutnant) | B9 |
Die gleichen Gehaltsstufen gelten für Sanitätsoffiziere/-innen der gleichen Dienstgrade anderer Bereiche, Veterinärmediziner/innen und Zahnärzte/-innen. Im Folgenden ist die Tabelle nach Bundesbesoldungsverordnung für Bundesbeamte/-innen, Besoldungsordnung A, aufgeführt (Stand 01. April 2022; Werte gerundet):
Entgelt- gruppe | Stufe 1 | Stufe 2 | Stufe 3 | Stufe 4 | Stufe 5 | Stufe 6 | Stufe 7 | Stufe 8 |
A 12 | 3.916€ | 4.159€ | 4.404€ | 4.647€ | 4.817€ | 4.984€ | 5.152€ | 5322€ |
A 13 | 4.592€ | 4.821€ | 5.048€ | 5.277€ | 5.434€ | 5.593€ | 5750€ | 5904€ |
A 14 | 4.723€ | 5.017€ | 5.313€ | 5.607€ | 5.810€ | 6.015€ | 6218€ | 6422€ |
A 15 | 5.773€ | 6.039€ | 6.242€ | 6.445€ | 6.648€ | 6.849€ | 7051€ | 7251€ |
A 16 | 6.368€ | 6.677€ | 6.911€ | 7.145€ | 7.378€ | 7.613€ | 7847€ | 8078€ |
Quelle: Bundesbesoldungsgesetz Anlage IV (zu § 20 Absatz 2 Satz 2, § 32 Satz 2, § 37 Satz 2)
Die folgende Tabelle stellt die Grundgehälter nach Besoldungsordnung B dar:
Entgeltgruppe | Grundgehalt |
B 1 | 7.251,4 € |
B 2 | 8.423,7 € |
B 3 | 8.919,75 € |
B 4 | 9.438,66 € |
B 5 | 10.034,23 € |
B 6 | 10.600,22 € |
B 7 | 11.146,01 |
B 8 | 11.717,33 € |
B 9 | 12.425,82 € |
B 10 | 14.626,52 € |
B 11 | 15.074,8 € |
Quelle: Bundesbesoldungsgesetz Anlage IV (zu § 20 Absatz 2 Satz 2, § 32 Satz 2, § 37 Satz 2)
Als approbierte/r Arzt/Ärztin kann man bei der Bundeswehr also mit einem Gehalt von mindestens 4.592 Euro brutto im Monat rechnen.